1000 Franken Busse

Alles, was du zum kommenden Verhüllungsgesetz wissen musst

20.09.2023, 19:22 Uhr
· Online seit 20.09.2023, 12:56 Uhr
Das Parlament setzt das abgestimmte Verhüllungsverbot auf nationaler Ebene um. Doch wie sieht das dann in der Praxis aus? Sechs Dinge zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative.

Quelle: TeleZüri

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Wie war das mit der Initiative?

Am 15. September 2017 hat das Egerkinger Komitee, eine SVP nahe antiislamische Organisation, die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» mit 105’553 gültigen Unterschriften eingereicht. Zur Volksabstimmung kam es am 7. März 2021. Die Initiative wurde von einer knappen Mehrheit von 51,21 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen.

Die Initiative verlangte, dass in der Schweiz an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind, niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen sind ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Dafür brauchte es aber noch eine Umsetzung im Bundesgesetz. Darüber wird aktuell im Parlament diskutiert.

Was hat das Parlament nun entschieden?

Der Ständerat hatte der Vorlage in der Sommersession mit 36 zu 8 Stimmen zugestimmt, ohne Änderungen vorzunehmen. In der Gesamtabstimmung am Mittwoch nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen an. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Was waren die strittigen Punkte?

Eine Minderheit der Staatspolitischem Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragte erfolglos ein Nichteintreten auf das Geschäft. Sie argumentierte, dass es sich beim Verhüllungsverbot um eine Frage der Ordnung im öffentlichen Raum handle. Dafür seien die Kantone zuständig.

Mit derselben Begründung hatte sich auch die vorberatende Ständeratskommission ursprünglich gegen ein Eintreten gestellt, war aber im Plenum überstimmt worden. Dem wurde entgegengehalten, dass eine kantonale Regelung für Touristinnen umständlich nachvollziehbar sei, wo welches Gesetz gelte.

Wen betrifft das Gesetz?

Das Verbot betrifft aber nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen. Es gibt aber Ausnahmen.

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Erlaubt bleiben soll die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind. Die Landesregierung hatte auch die Bussen-Obergrenze von tausend Franken vorgeschlagen.

Gibt es Ausnahmen?

Wie schon die kleine Kammer hatte auch der Nationalrat über eine Reihe von Änderungsanträgen zu befinden. Eine SVP-Minderheit wollte die Ausnahmebestimmungen zu Demonstrationen aus dem Gesetz streichen, fand aber dafür keine Mehrheit.

Ebenso lehnte der Nationalrat die Forderung von Vertreterinnen und Vertretern von Grünen, SP und GLP ab, zusätzliche Ausnahmen zuzulassen, wenn achtenswerte Gründe für eine Unkenntlichmachung vorliegen.

Dabei geht es laut den Befürwortern einer Ausweitung um Fälle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Persönlichkeit anonym bleiben möchte – etwa Opfer häuslicher Gewalt, die auf Kundgebungen von ihren Erfahrungen berichten.

Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dem Anliegen werde auch ohne den zusätzlichen Absatz bereits Rechnung getragen. Verworfen wurde schliesslich ein Antrag, die maximale Busse auf 200 Franken zu begrenzen.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

In vielen anderen europäischen Ländern ist die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit oder öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Universitäten ebenfalls komplett oder unter bestimmten Bedingungen verboten. So in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Österreich und den Niederlanden.

In den meisten Ländern wird das Verhüllen des Gesichtes mit einer Busse bestraft. Diese liegt jedoch mit um die hundert Euro einiges unter den 1000 Franken, die in der Schweiz gelten sollen.

Auch Ländern in Afrika kennen ein solches Verbot. So in Senegal, Gabun, Marokko und Tunesien. Dort waren jedoch oftmals Sicherheitsbedenken der Grund, da man Attentate vorbeugen wollte.

(lol)

veröffentlicht: 20. September 2023 12:56
aktualisiert: 20. September 2023 19:22
Quelle: Today-Zentralredaktion

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