Angst vor bösen Geistern

Verdeckter Ermittler setzt Wahrsagerin auf Zürcher an – Geständnis unbrauchbar

20.04.2022, 16:48 Uhr
· Online seit 20.04.2022, 13:36 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat im September 2020 einen Mann zu Recht vom Vorwurf des Mordes an seiner Ehefrau freigesprochen. Verdeckte Ermittler hatten laut Bundesgericht äusserst umstrittene Methoden eingesetzt, sodass dessen Geständnis nicht verwendet werden darf.
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Im konkreten Fall wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, seine Ehefrau 2009 vor der gemeinsamen Wohnung erschossen zu haben. Er beteuerte konstant, nicht der Täter zu sein. Als Tatmotiv nannte die Staatsanwaltschaft die jahrelange aussereheliche Beziehung, welche die Ehefrau führte.

Ermittlerin als «Wahrsagerin»

Weil die Indizien gegen den Ehemann aber nicht ausreichten, baute ein verdeckter Ermittler eine «Freundschaft» mit dem Verdächtigen auf. Später wurde eine «Wahrsagerin» – ebenfalls eine verdeckte Ermittlerin – in den Fall involviert. Zusammen mit ihrem Kollegen machte sie sich den Aberglauben und die Angst des Verdächtigen vor bösen Geistern zu Nutze.

Der Verdächtigte fürchtete sich vor dem bösen Geist des Opfers und suchte Schutz für seine beiden Kinder und sich. Die Ermittler boten ihm diesen Schutz. Dafür sollte er jedoch reinen Tisch machen und sein Herz öffnen. Zermürbt vom laufenden Strafverfahren und der Angst, legte der Mann gegenüber seinem «Freund» schliesslich ein Geständnis ab.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Einsatz von Ermittlern in einem Fall wie dem vorliegenden grundsätzlich zulässig sei. Ein gewisses Mass an Täuschung sei Teil solcher Operationen und rechtmässig. Auch dürften Aussagen von einer Person erlangt werden, mit denen sie sich selbst belaste.

Eine verdeckte Ermittlung darf laut Bundesgericht jedoch nicht dazu führen, das Recht eines Beschuldigten auf Aussageverweigerung und die Bestreitung von Vorwürfen auszuhebeln, indem die Person zu Aussagen genötigt werde.

Sogar Unschuldige könnten sich belasten

Wie die Zürcher Vorinstanz ist die Strafkammer des Bundesgerichts der Auffassung, dass ein unzulässiger Druck auf den Verdächtigen ausgeübt worden sei. Die Ermittler hätten auf eine Situation hingearbeitet, in welcher der Verdächtigte ein Geständnis als einzig möglichen Ausweg gesehen habe, um die Gefahr durch den bösen Geist abzuwenden.

Der Mann habe das Geständnis nicht aus eigener Initiative und freien Stücken gemacht, sondern unter grossem psychischen Druck. Der Beweiswert von solchen Geständnissen sei fraglich, schreibt das Bundesgericht. Je nach Mass des ausgeübten Drucks könnten selbst Unschuldige dazu gebracht werden, sich strafrechtlich zu belasten oder gar ein falsches Geständnis abzulegen.

(mhe)

veröffentlicht: 20. April 2022 13:36
aktualisiert: 20. April 2022 16:48
Quelle: sda

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