Gerichtsfall

«Kaltes Licht stört» Niederdorf-Atmosphäre - Ladenbesitzer muss digitalen Aushang entfernen

· Online seit 25.02.2022, 16:47 Uhr
Ein Laden im Zürcher Niederdorf muss seinen digitalen Werbeaushang im Schaukasten demontieren. Dies hat das Baurekursgericht entschieden. Die 28 Zoll grossen Tablets würden zu stark leuchten und den Ästhetikvorschriften widersprechen.
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Für den Ladenbetreiber ist der digitale Aushang im Schaukasten eine willkommene Werbemöglichkeit: Dort kann er nicht nur auf eigene Angebote aufmerksam machen, sondern auch Werbungen von anderen Läden einblenden. In der Stadt Zürich sind solche digitalen Anzeigen in historischen Gassen jedoch verboten.

Nach der Stadt Zürich kommt nun auch das Baurekursgericht zum Schluss, dass ein Verbot angemessen ist, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Monitore seien mit ihrem kalt leuchtenden Licht «durchaus geeignet, den mittelalterlichen Charakter der geschützten Gebäude zu beeinträchtigen oder gar zu stören».

Die Tablets im Schaukasten seien in diesem denkmalpflegerisch sensiblen Umfeld «störend und fremd». Die Stadt Zürich habe richtig entschieden, als sie die Werbemonitore als «nicht bewilligungsfähig» eingestuft habe. Die Schaukästen an sich sind jedoch legal.

Zehn Tage Zeit für die Demontage

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Ladenbetreiber kann es noch weiterziehen. Sobald es rechtskräftig ist, hat er zehn Tage Zeit, seine Tablets zu demontieren.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Zürcher Behörden mit Tablet-Werbung beschäftigen. Auch in anderen Fällen wiesen sie Gewerbetreibende an, ihre digitalen Aushänge zu demontieren, etwa bei einem Gastronomen mit digitaler Menükarte. Auch er hat sein Lokal in einem historisch wertvollen Gebäude im Niederdorf.

veröffentlicht: 25. Februar 2022 16:47
aktualisiert: 25. Februar 2022 16:47
Quelle: sda

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