Einstimmige Beschlüsse

Die Änderungen des Zürcher Kantonsrats

7. Februar 2022, 13:39 Uhr
Kantonsrat heisst Änderungen zur BVG- und Stiftungsaufsicht sowie zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch gut.
Der Kantonsrat diskutierte unter anderem den Beitrag von 1,5 Millionen Franken für den digitalen Service Public
© KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
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Der Kantonsrat hat Änderungen am Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG) und am Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) in zweiter Lesung geprüft und mit 145 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Behördengänge sollen künftig noch häufiger am Computer abgewickelt werden: Der Kantonsrat hat einen jährlichen Betrag von 1,5 Millionen Franken für den digitalen Service Public bewilligt. Das Geld geht an die Organisation «egovpartner», die in Kanton und Gemeinden die Digitalisierung vorantreibt.

Der Kantonsrat hat eine Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes in erster Lesung gutgeheissen. Entscheide des Verwaltungsgerichtes sollen dem Regierungsrat nur noch zugestellt werden, wenn er selber Partei in einem Verfahren ist.

Den Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 2021 hat der Kantonsrat zur Kenntnis genommen. Der Kantonsrat hat ein Postulat von FDP und SVP abgeschrieben, das eine Digitalstrategie für die Verwaltung forderte.

Quelle: sda
veröffentlicht: 7. Februar 2022 13:40
aktualisiert: 7. Februar 2022 13:40