Bezirksgericht Zürich

Quäl-Eltern müssen für fünf Jahre hinter Gitter

29.09.2022, 16:23 Uhr
· Online seit 29.09.2022, 15:49 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte am Donnerstag einen 42-jährigen Vater und seine 41-jährige Ehefrau wegen schwerer Körperverletzung zu jeweils fünf Jahren Gefängnis. Die beiden quälten die Tochter beziehungsweise Stieftochter des 42-Jährigen über Jahre.
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Ein Familienvater soll zusammen mit der Stiefmutter ein heute 14-Jähriges Mädchen körperlich und seelisch misshandelt haben. Anfang September hat der Prozess bereits stattgefunden, das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag das Urteil gefällt.

Der 42-Jährige muss wegen schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten fünf Jahre in Haft und wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Seine Ehefrau muss ebenfalls für fünf Jahre hinter Gitter. Darüber hinaus müssen die beiden Verurteilten der Tochter eine Genugtuung in Höhe von 50'000 Franken bezahlen.

Vater machte Überforderung geltend

Der 42-jähriger Mann gab beim Prozess im September einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten zu. «Ich verabscheue, was ich gemacht habe», sagte er damals. Einige Vorwürfe bestritt er hingegen, oder stellte sie anders dar, als sie in der Anklageschrift geschildert wurden.

Als Grund für die Misshandlungen machte er Überforderung geltend. Er sei mit seiner Tochter einfach nicht mehr zurechtgekommen.

Entkalker über den Kopf geleert

Als das Mädchen langsam in die Pubertät kam, duschten Vater und Stiefmutter es fast täglich kalt und siedend heiss ab. Dabei fesselten sie es mit Klebeband und schubsten es herum, so dass es stolperte. Vater und Stiefmutter hätten es dann ausgelacht.

Zu den schwerwiegendsten Vorwürfen gehört, dass der 42-Jährige seiner Tochter bei den Dusch-Vorfällen mehrmals Entkalker über den Kopf geleert haben soll. Die oberste Hautschicht auf einer Gesichtshälfte wurde dadurch weggeätzt. In der Kopfhaut klaffte ein Loch so gross wie ein Fünfliber. Der Vater gab zu, dies getan zu haben.

Schule machte Anzeige

Der Fall fiel erst auf, als die Schule in Zürich eine Anzeige erstattete. Das Mädchen wurde nach der Verhaftung der Eltern fremdplatziert. Mittlerweile hat sie die Schule beendet. Die Tochter leidet heute unter depressiven Episoden und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie nahm nicht an der Gerichtsverhandlung teil.

(oeb/sib)

veröffentlicht: 29. September 2022 15:49
aktualisiert: 29. September 2022 16:23
Quelle: ZüriToday

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