Das Zürcher Zwangsmassnahmengericht hat gegen den in einem Nachbarkanton verhafteten Mann Untersuchungshaft angeordnet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Freiheitsberaubung, Entführung und Erpressung
Dem 34-Jährigen wird Beteiligung an Freiheitsberaubung, Entführung und versuchter Erpressung vorgeworfen. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Der Mann soll zusammen mit einem 38-jährigen Deutschen Christoph Berger, den Präsidenten der Eidgenössischen Impfkommission, entführt haben. Dieser 38-Jährige hatte am vergangenen Mittwoch in Wallisellen seine 28-jährige Begleiterin erschossen, bevor ihn die Polizei bei der Verhaftungsaktion tötete.
Täter forderte Geld
Am Sonntag meldete sich Berger mit einer persönlichen Mitteilung zu Wort. Gemäss dieser hatte ihn der 38-jährige Täter eine gute Stunde in seiner Gewalt. «Er hat mich in dieser Zeit mit der Forderung eines substanziellen Geldbetrags konfrontiert.»
Dazu stiess der Entführer gemäss Berger Drohungen aus, was er mit ihm anstellen werde, sollte der Geldforderung nicht innert einer gesetzten Frist entsprochen werden.
Nachdem er dem Entführer zugesichert habe, die Forderungen zu erfüllen, liess ihn dieser laufen. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an. Auch die Schussabgabe durch die Polizei wird, wie in solchen Fällen üblich, untersucht.
(sda)