Prozess

Horgner Richter wollen keine begrenzte Massnahme für «lauten Beter»

26.03.2024, 13:01 Uhr
· Online seit 26.03.2024, 09:48 Uhr
Das Bezirksgericht Horgen hat gegen einen 24-Jährigen, der in einer Moschee aufgefallen war, eine unbegrenzte stationäre Massnahme verhängt. Der Verteidiger hatte gefordert, diese auf ein Jahr zu beschränken.
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Der Mann sei zwar auf gutem Weg, sagte der Richter am Dienstag bei der Urteilseröffnung. Doch das Gericht könne nicht beurteilen, ob ein Jahr als Massnahme reicht. Dauerhaft werde diese wohl nicht sein, entscheiden müssten aber andere.

Der 24-Jährige befindet sich seit Dezember 2022 in der Psychiatrischen Klinik Rheinau. Bei ihm wurde paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Aufgrund der Krankheit handelte der Schweizer in schuldunfähigem Zustand. Er habe «Riesenglück» gehabt, dass nicht mehr passiert sei, hielt der Richter fest.

Täglich sieben Joints

Die Taten, die ihm vorgeworfen wurden, bestritt der Beschuldigte nicht. Die Stadtpolizei Zürich hatte ihn im Februar 2022 verhaftet, weil er in einer Moschee «laut betete». Er wehrte sich dagegen, bedrohte die Polizisten und trat sie.

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Im Gefängnis Horgen zündete er später seine Zelle an, wobei er sich selber verletzte. Er habe sich eingeengt gefühlt, im Wahn gehandelt, sagte er an der Verhandlung.

Damals habe er täglich sieben Joints geraucht, aber keine andere Drogen genommen. Nach einer verpatzten Lehrabschlussprüfung habe er sich mit den falschen Leuten abgegeben, einer geregelten Arbeit ging er nicht mehr nach.

(sda/osc)

veröffentlicht: 26. März 2024 09:48
aktualisiert: 26. März 2024 13:01
Quelle: ZüriToday

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