Rifferswil

Anwalt wird mit Lambo geblitzt – Busse ungültig

16.02.2024, 20:26 Uhr
· Online seit 16.02.2024, 10:32 Uhr
Ein Anwalt aus dem Kanton Zug wurde im Mai 2022 in Rifferswil geblitzt. Nachdem er einen Strafbefehl erhalten hatte, forderte er Akteneinsicht ein und entdeckte einen «gravierenden Fehler» beim Messvorgang.

Quelle: TeleZüri

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Christian Gärtner, ein Anwalt aus Zug, wurde im Mai 2022 mit seinem Lamborghini auf der Albisstrasse in Rifferswil in Richtung Mettmenstetten geblitzt. Ihm wurde vorgeworfen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nach Abzug der Toleranz mit 21 km/h überschritten zu haben.

Wie der «Blick» berichtet, erhielt der 57-Jährige daraufhin einen Strafbefehl, laut dem er eine Busse von 260 Franken sowie die Verfahrenskosten von 330 Franken bezahlen muss. Der Anwalt beantragte daraufhin Akteneinsicht und stellte einen «gravierenden Fehler» beim Messvorgang fest und machte den Statthalter darauf aufmerksam.

Ausrichtbild fehlt

Der Statthalter bestätigt den Fehler gegenüber der Zeitung. Nachdem die Meldung eingegangen sei, habe sich herausgestellt, dass das Messprotokoll der Kantonspolizei Zürich lückenhaft ist. Das Problem: Das sogenannte Ausrichtbild, das nach Einrichten des Messgeräts gemacht werden muss, fehlt.

Damit kann, so erklärt es der Statthalter gegenüber dem «Blick», nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Messanlage im Verlauf der Messdauer verschoben wurde. Und es ist nicht möglich, ein zweifelsfreies Messergebnis festzustellen. Heisst auch: Tempoüberschreitungen können nicht mit «rechtsgenügender Sicherheit nachgewiesen werden».

Anwalt will Geblitzten helfen

Nebst dem Anwalt aus Zug wurden weitere 212 Autofahrerinnen und Autofahrer geblitzt und es wurden 13 Strafbefehle ausgestellt. Dazu, wie man hier weiterfährt, möchte der Statthalter nichts sagen. Dies sei «Gegenstand weiterer Abklärungen».

Die Kantonspolizei Zürich erklärt, dass es in solchen Fällen üblich sei, «ein entsprechendes Gutachten als zusätzliches Beweismittel anzufordern.» Dies habe der Statthalter in diesem Fall nicht gemacht. Trotzdem sei man sich sicher, in all diesen Fällen korrekt gehandelt zu haben. Bis auf zwei Lenkerabklärungen seien alle Ordnungsbussenverfahren abgeschlossen. Offen bleibt damit, ob weitere der 212 Gebüssten straffrei davongekommen wären, hätten sie sich denn gewehrt.

Gärtner fordert jene, die ihre Busse bereits bezahlt haben, dazu auf, sich bei seinem Anwaltsbüro zu melden. Man werde diesen Menschen helfen – kostenlos.

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veröffentlicht: 16. Februar 2024 10:32
aktualisiert: 16. Februar 2024 20:26
Quelle: ZüriToday

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