Bundesgericht

Abberufung von Fällandens Pfarrerin ist rechtskräftig

24. Februar 2022, 12:25 Uhr
Das Bundesgericht hat die Abberufung der Pfarrerin in der Kirchgemeinde Fällanden im Kanton Zürich vom Oktober 2019 bestätigt. Dem Entscheid war ein fast dreijähriges Administrativverfahren voran gegangen, da es in der Gemeinde zu grossen Zerwürfnissen gekommen war.
Der Disput um die Pfarrerin hatte sich über mehrere Jahre gezogen (Symbolbild).
© KEYSTONE/Alessandro Della Bella
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Das Bundesgericht schreibt in seinem am Donnerstag veröffentlichen Urteil, die Rekurskommission der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich habe die Abweisung des Rekurses des früheren Pfarrerin sorgfältig und ausführlich begründet.

Der Kirchenrat hatte die Pfarrerin 2019 nach Abschluss der Untersuchung per sofort abberufen. Dabei berief er sich auf den Abberufungsgrund der Amtsunfähigkeit und Amtsunwürdigkeit.

Die Pfarrerin wollte nicht mit ihren Kollegen und Mitarbeitenden zusammenarbeiten, reichte eine Strafanzeige gegen eine Mitpfarrerin und den Kirchenpflegepräsidenten ein und stellte ihre Anliegen über jene der Kirchgemeinde, wie aus dem Urteil hervor geht. 

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. Februar 2022 12:25
aktualisiert: 24. Februar 2022 12:25