Abberufung von Fällandens Pfarrerin ist rechtskräftig
Das Bundesgericht schreibt in seinem am Donnerstag veröffentlichen Urteil, die Rekurskommission der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich habe die Abweisung des Rekurses des früheren Pfarrerin sorgfältig und ausführlich begründet.
Der Kirchenrat hatte die Pfarrerin 2019 nach Abschluss der Untersuchung per sofort abberufen. Dabei berief er sich auf den Abberufungsgrund der Amtsunfähigkeit und Amtsunwürdigkeit.
Die Pfarrerin wollte nicht mit ihren Kollegen und Mitarbeitenden zusammenarbeiten, reichte eine Strafanzeige gegen eine Mitpfarrerin und den Kirchenpflegepräsidenten ein und stellte ihre Anliegen über jene der Kirchgemeinde, wie aus dem Urteil hervor geht.