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Weniger Privilegien – Kinderlose Arbeitnehmende beklagen sich

· Online seit 03.11.2023, 06:53 Uhr
Lange hatten kinderlose Personen auf dem Arbeitsmarkt Vorteile. Laut einigen Tiktokerinnen hat sich das Blatt jetzt aber gewendet. Sie beschweren sich, weniger Privilegien als Arbeitnehmende mit Kindern zu haben. Ein Fachanwalt erklärt, wie man dagegen vorgehen kann.

Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer

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«Ich musste meinen einzigen freien Abend arbeiten gehen, weil eine Arbeitskollegin keinen Babysitter hatte», beschwert sich die Tiktokerin Rae Hex in einem Video. Und sie ist nicht die Einzige. Kinderlose Menschen berichten auf der Plattform, dass sie zugunsten von Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen mit Kindern oftmals zurückstecken müssen. Sie müssten die frühen und späten Schichten übernehmen, Ferien ausserhalb der Schulferien machen und wenn die Katze einen Tierarzttermin hat, würden sie dafür belächelt, wenn sie diesen Termin während der Arbeit wahrnehmen möchten.

Sie werfen ihren Arbeitgebern vor, im Vergleich zu den Kollegen und Kolleginnen mit Kindern benachteiligt zu werden. Zumal sich einige Personen bewusst dafür entscheiden, keine Kinder zu haben.

Vor Gericht keine Chance

Auch in den Kommentaren der Videos werden die Tiktokerinnen von ihrer Community unterstützt. Dennoch hätten sie laut Fachanwalt für Arbeitsrecht, Raetus Cattelan, auf rechtlicher Ebene wahrscheinlich keine Chance, dagegen vorzugehen. «Es kommt natürlich drauf an, was in deren Arbeitsvertrag steht», so der Anwalt. Ist darin jedoch nichts Spezifisches geregelt, wird es komplizierter.

«Wir sprechen hier über den Gleichbehandlungsgrundsatz», erklärt Cattelan. Dieser ist nicht allgemein anwendbar und bezieht sich auf den Rahmen der gleichen Gruppen an einem Arbeitsplatz. «Personen mit Kindern gehören dabei nicht zu derselben Gruppe wie Personen ohne Kinder.» Weiter sagt der Fachanwalt, dass der Arbeitgeber deshalb nicht zu Gleichbehandlung dieser Gruppen verpflichtet werden kann. Somit ist der Chef oder die Chefin nicht gezwungen, die Kinderlosen und die Arbeitenden mit Kindern gleichzubehandeln. «Es gibt Ausnahmen: Gleicher Lohn für Mann und Frau oder Schutz vor Diskriminierung», ergänzt Cattelan.

Es gibt andere Wege

Auf rechtlichem Weg gegen die Vorgesetzten vorzugehen, ist laut dem Fachanwalt also nicht möglich. Dennoch sieht Raetus Cattelan eine Möglichkeit: «Heutzutage würde ich mit meinem Klienten anschauen, welche Verhandlungsoption er hat. Schliesslich hat man das Kündigungsrecht.» Chancen, von den gleichen Privilegien zu profitieren, hätte man also, wenn man die Arbeitgebenden vor ein Ultimatum stellt. Das Stichwort sei dabei der Fachkräftemangel. Viele Unternehmen können es sich nicht leisten, eine Arbeitskraft zu verlieren.

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veröffentlicht: 3. November 2023 06:53
aktualisiert: 3. November 2023 06:53
Quelle: ArgoviaToday

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