Quelle: TalkTäglich, Sendung vom 5. März 2024
In der Zürcher Unterländer Gemeinde, in welcher der Angreifer vom vergangenen Samstag lebte, gab es seit längerem Schwierigkeiten mit einer Jugendbande. Diese machte mit Gewalt und Drohungen auf sich aufmerksam. An der dortigen Oberstufenschule kam es seit dem Sommer 2022 zu Vorfällen mit der Gruppe. Der mutmassliche Attentäter besuchte diese Schule; und er hatte Kontakt zu Mitgliedern der Bande, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Bande terrorisiert Schule
Bei den Gewaltvorfällen mit den Jugendlichen sei es um Drohungen, Erpressung, Vandalismus, sexuelle Belästigung und Schläge gegangen. Die Schulleitung wies schliesslich drei der Jugendlichen von der Schule weg, schaltete die Polizei ein und wandte sich Ende 2022 mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit. Der Schulleiter verliess seinen Posten wenige Monate später.
Vieles über die Tat vom Samstag ist jedoch noch unklar. Bekannt ist, dass der Jugendliche sich vor dem Anschlag auf Social Media Codewörtern bediente, die auch die Terrormiliz «Islamischer Staat» (IS) verwendet. Der 15-Jährige sei am Stadtrand von Zürich aufgewachsen, schreibt die «NZZ». Sein Vater war Taxifahrer. Das Elternhaus habe wohl nicht zur Radikalisierung beigetragen. Im Gegenteil: Der Jugendliche warf seinen Verwandten in einem Bekennervideo vor, zu wenig gläubig zu leben.
Radikalisierung im Internet
2022 zog die Familie in eine Wohnung im Glatttal. Wegen islamistischer Handlungen oder Äusserungen fiel der 15-Jährige nicht auf. Er sei ein Einzelgänger gewesen, der kaum Freunde gehabt und viel Zeit mit Videospielen und in Chat-Gruppen verbracht habe. Mit der Zeit rutschte er wohl in ein extremistisches Umfeld ab. Er postete Videos mit IS-Symbolen, verbreitete islamistisches Gedankengut und äusserte Drohungen auf Social Media.
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Die Radikalisierung des Angreifers fand augenscheinlich vor allem im Internet statt. Über Kontakte zu Gleichgesinnten in der Region ist bislang nichts bekannt. Er folgte auf der Plattform Instagram einer Moschee im Mittelland, 50 Kilometer von seinem Zuhause entfernt. Dort kenne man ihn nicht, heisst es in der NZZ weiter. Mit solchen Leuten wolle man gar nicht zu tun haben. Wer radikale Inhalte verbreite, bekomme Hausverbot.
(osc)