Coronavirus

Kanton Schwyz zügelt verbleibende Härtefallgelder in neues Programm

· Online seit 24.02.2022, 10:34 Uhr
Schwyzer Firmen, die seit Mitte letzten Jahres wegen der Coronapandemie finanzielle Einbussen erlitten haben, können weiterhin Hilfsgelder beantragen. Der Kanton beteiligt sich am zweiten Härtefallprogramm des Bundes, bei dem rund 25 Millionen Franken für Unternehmen mit weniger als 5 Millionen Franken Umsatz zur Verfügung stehen.
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Der Kanton selber setzt dafür jene 10,58 Millionen Franken ein, die er im ersten Härtefallprogramm nicht brauchte, wie das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement am Donnerstag mitteilte. Für dieses Programm hatte er ursprünglich 28 Millionen Franken gesprochen.

Weil der Bund entschied, die Hilfsbeiträge für Firmen mit einem Umsatz ab 5 Millionen Franken vollständig zu übernehmen, musste der Kanton Schwyz am Ende nur rund 18 Millionen Franken aufwenden. Beim ersten Hilfsprogramm erhielten etwa 1000 Firmen insgesamt rund 100 Millionen Franken.

Der Kanton könne das verbliebene Geld für das neue Programm einsetzen, weil es sich um eine Fortsetzung handle. Die Referenzperiode falle noch ins Jahr 2021, der Beitrag wurde damit auch der Rechnung 2021 belastet, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die betroffenen Firmen können ab dem 2. März Anträge für Unterstützungsbeiträge einreichen. Das zweite Schwyzer Härtefallprogramm deckt das zweite Semester 2021 sowie die ersten beiden Quartale 2022 ab. Geld beantragen kann, wer aufgrund behördlicher Massnahmen zur Pandemiebekämpfung ungedeckte Kosten hat. Anträge einreichen können nur jene Unternehmen, die bereits im ersten Härtefallprogramm antragsberechtigt waren oder gewesen wären.

veröffentlicht: 24. Februar 2022 10:34
aktualisiert: 24. Februar 2022 10:34
Quelle: sda

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