Justiz

Acht Personen angeklagt nach Unfall mit zwei Toten im Bielersee

30.12.2022, 14:49 Uhr
· Online seit 30.12.2022, 10:24 Uhr
Wegen des tödlichen Unfalls 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee müssen sich acht Beschuldigte vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
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Wegen des tödlichen Unfalls 2017 im Hafen von La Neuveville am Bielersee müssen sich acht Personen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Drei von ihnen werden zudem der Gefährdung durch Verletzung der Baukunde beschuldigt, wie die bernische Justiz am Freitag mitteilte. Wann der Prozess vor dem Regionalgericht in Moutier stattfinden wird, ist noch offen.

Zwei Frauen und ein Hund waren am 15. Mai 2017 im Hafen von La Neuveville ins Wasser gefallen und ums Leben gekommen. Sie erlitten einen Stromschlag. Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde.

Der Strom wurde dann über einen Steg in den See geleitet. Das Sicherheitssystem der elektrischen Anlage schaltete sich nicht automatisch aus.

Massnahmen unterlassen

Bei den acht Angeklagten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft zum einen um Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen sind ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde betroffen.

Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle dafür notwendigen Massnahmen getroffen worden wären. Es handelt es sich dabei auch um jene Personen, welche die elektrische Anlage kontrolliert hatten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, die Vorsichtsregeln und geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt zu haben: «Mit einer vorschriftsgemässen Kontrolle hätten mögliche Probleme an der elektrischen Anlage beziehungsweise an der 2016 vorgenommenen Erweiterung erkannt werden können.»

Helfer verspürten Stromstoss

Der Unfall hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Laut damaligen Polizeiangaben verspürten auch mehrere Personen einen Stromstoss, als sie den Opfern helfen wollten.

Eine der beiden Frauen konnten Passanten noch lebend aus dem Wasser ziehen. Sie verstarb wenig später im Spital. Dabei handelte es sich um eine 53-jährige Niederländerin, die im Kanton Bern wohnhaft war. Das andere Opfer war eine 24-jährige Frau aus dem Kanton Bern.

Acht Angeklagte bedeuten schwerfälligeren Prozess

Seit dem Unfall im Mai 2017 sind bald sechs Jahre vergangen. Weshalb dauerte es so lange, bis die Anklage erhoben wurde? Dies hat gemäss Generalstaatsanwalt Christof Scheurer vier Gründe. «Zum einen die Komplexität des Verfahrens, zum anderen natürlich zwei Jahre Corona, die die Untersuchungen erschwert haben. Ein dritter Grund ist die Anzahl der Beschuldigten, welche alle einen Anwalt haben – ein Verfahren mit acht Angeklagten ist natürlich schwerfälliger als nur mit einer angeklagten Person. Der letzte Grund ist, dass die beschuldigten Personen Beschwerden an das Obergericht während der Untersuchung erhoben haben.»

(sda/lae)

veröffentlicht: 30. Dezember 2022 10:24
aktualisiert: 30. Dezember 2022 14:49
Quelle: sda

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