Zürich

Zürich: Bundesgericht bestätigt langjährige Haft für Vater

Urteil

Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab

08.03.2024, 13:47 Uhr
· Online seit 08.03.2024, 12:44 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters gegen eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren abgewiesen. Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, seine Kinder eingesperrt, gedemütigt, misshandelt und eine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.
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Der Beschuldigte hatte Beschwerde erhoben, weil ihm verschiedentlich das rechtliche Gehör verweigert worden sei. Das geht aus dem am Freitag publizierten Bundesgerichtsurteil hervor.

Der Vater hatte auch vorgebracht, dass möglicherweise seine Ex-Frau für die Misshandlungen verantwortlich sei, die er nicht mitgekriegt habe. Er sei wegen Zweifeln freizusprechen. Bei der Vorinstanz hatte er von einem harmonischen Familienleben gesprochen.

Die Kinder hätten jedoch detailliert geschildert, wie auch er sie im Keller oder im Zimmer einsperrte, heisst es im Urteil. Es habe sich bei den Einschliessungen und Misshandlungen um ein «Erziehungssystem» der Eltern gehandelt.

Der Beschuldigte verlangte einen Freispruch von allen Vorwürfen. Das Bundesgericht kann aber keine Verstösse oder Willkür durch das Zürcher Obergericht feststellen und weist die Beschwerde ab.

«Sadistische Züge»

Der Beschuldigte und seine Ex-Frau hatten laut Anklage ein jahrelanges Folterregime vor allem gegen zwei ihrer Kinder aufgezogen. Das Obergericht erkannte «sadistische Züge» im Tatvorgehen.

Die Eltern zwangen das Mädchen demnach einmal, ihr Erbrochenes aus einem Teller zu essen, den Knaben seinen Kot. Als zusätzliche Strafe mussten sich die Kinder mit Urin vollgesogene Windeln auf den Kopf setzen und stundenlang stillstehen. Auch schwere Körperverletzungen kamen vor.

Immer wieder seien die Kinder über Nacht im Keller oder Zimmer eingesperrt worden und durften nicht auf die Toilette. Nur für die Schule durften sie aus dem Haus. Dort fiel ihr Verhalten auf. So durchsuchte die Tochter einmal die Abfallkübel nach Essen.

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Ex-Frau bereits verurteilt

Ihr Martyrium fand erst ein Ende, als die Tochter selber darum bettelte, in ein Heim gehen zu dürfen. Erst dann wandte sich die Mutter ans Sozialamt. Die Kinder, heute junge Erwachsene, mussten zeitweise IV beziehen und sind dauerhaft psychisch und körperlich geschädigt.

Die Ex-Frau wurde vom Obergericht zu 10,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil gegen sie ist bereits rechtskräftig, wie eine Anfrage von Keystone-SDA beim Obergericht ergab. Ihr Ex-Mann wurde auch wegen Gefährdung des Lebens verurteilt, weil er sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, als «Machtdemonstration», wie es im Urteil gegen ihn heisst.

(sda/osc)

veröffentlicht: 8. März 2024 12:44
aktualisiert: 8. März 2024 13:47
Quelle: ZüriToday

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