Sechseläuten

Zürcher will Knallkörper-Verbot für den Böögg

06.04.2022, 09:36 Uhr
· Online seit 06.04.2022, 07:58 Uhr
Jetzt geht’s beim Böögg ans Eingemachte: Ein Bürgerbegehren fordert, dass der Zürcher Stadtrat Knallkörper beim Sechseläuten verbietet. Der Gesuchsteller will dafür wenn nötig bis vor Bundesgericht gehen.
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Wie die Limmattaler Zeitung berichtet, verlangt ein Zürcher vom Stadtrat, dass er dem Böögg die Knallkörper austreibt. Konkret sei anzuordnen, dass das Zünden von jeglichen Knallpetarden anlässlich des Sechseläutens, konkret durch deren Anbringung im Böögg, verboten werde.

Der Bürger, der aus Angst vor einem Shistorm anonym bleiben will, hat sein Begehren am 31. März eingereicht. Er stützt sich dabei auf das Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetz. Demnach kann, wer ein schutzwürdiges Interesse hat, von der zuständigen Behörde eine Anordnung verlangen, die widerrechtliche Handlungen verbietet. Der Mann begründet das geforderte Verbot unter anderem damit, dass es sich beim Sechseläuten um einen veralteten Brauch mit militärischem Hintergrund handle, der nicht mehr zeitgemäss sei und dass die Böller gefährlich seien.

Auch Grillieren auf Sechseläutenplatz soll verboten werden

Auch den Zugang der Bevölkerung zur Glut des Böögg-Scheiterhaufens zwecks privatem Grillieren im Nachgang zum Sechseläuten will er verbieten lassen. Schliesslich verletzten sich dabei 2015 laut Polizeiangaben acht Personen bei einer Detonation, begründet er dieses Anliegen.

Der Gesuchsteller erwies sich schon in anderem Zusammenhang als hartnäckiger Rekurrent. Er sei bereit, wenn nötig bis vor Bundesgericht für das Knallkörperverbot beim Böögg zu kämpfen, erklärte er nun auf Anfrage. Mit dem Begehren werde der Rechtsweg dafür eröffnet.

Zu früh für inhaltliche Stellungnahme

Die Verantwortlichen äussern sich noch zögerlich zum Begehren des Zürchers. Eine Sprecherin des Stadtrats erklärt, es sei noch viel zu früh für eine inhaltliche Stellungnahme. Ein Sprecher der Sechseläuten-Veranstalter vom Zentralkomitee der Zünfte Zürichs (ZZZ) hält indes fest, dass das ZZZ keine Kenntnis von Beschwerden einzelner anonymer Bürger habe. Das Sechseläuten, einschliesslich Bööggverbrennung, werde als über 100-jähriger Traditionsanlass zur Freude von Zehntausenden Festbesuchern und Fernsehzuschauern durchgeführt. Selbstverständlich geschehe dies stets im Einklang mit den geltenden Regeln und Auflagen der behördlichen Bewilligung für das Zürcher Frühlingsfest. Auf eine weitergehende Stellungnahme verzichte das ZZZ daher.

(oeb)

veröffentlicht: 6. April 2022 07:58
aktualisiert: 6. April 2022 09:36
Quelle: ZüriToday

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