Quelle: TeleZüri
Parkplätze für Autos auf öffentlichem Boden gelten nicht als erhaltenswert. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht kürzlich entschieden. Grund war der eingelegte Rekurs von sechs Gewerbetreibenden, die im Kreis 3 gegen die Aufhebung von Parkplätzen an der Zurlindenstrasse vor Gericht Einwände erhoben.
Ebenfalls haben sich im Seefeld Hauseigentümer und Gewerbetreibende gegen den Abbau von blauen Zonen-Plätzen an der Mühlebachstrasse gewehrt. Dort beim Statthalter, einer Instanz vor dem Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgericht: Velo stehen über Autos
In beiden Fällen gingen die Stellen nicht auf die Einwände ein. Die Instanzen werteten die geplanten Velowege sowie Baumpflanzungen als wichtiger als die Bedürfnisse der Gewerbler nach Parkplätzen.
Das öffentliche Interesse, die Situation für die Velos zu verbessern, übersteige das Interesse an den aufgehobenen Parkplätzen, schreibt der Statthalter im Urteil. Grundsätzlich bestehe «kein Anspruch auf Beibehaltung öffentlicher Parkplätze». Zudem lasse sich das Gebiet mit Tram oder Bus bestens erreichen.
Verbände wollen sich weiter wehren
Die Zürcher Parkplatzverteidiger geben sich trotz der beiden juristischen Niederlagen nicht geschlagen, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagen. Der Entscheid zur Zurlindenstrasse sei «kein Gamechanger», so FDP-Gemeinderat Andreas Egli.
Die Gerichte müssten auch künftig die Frage prüfen, ob die gewählte Lösung verhältnismässig sei. Gleichzeitig sagt Egli: «Der neue Richtplan wird zu drastischem Parkplatzabbau führen. Davor haben wir gewarnt.»
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
(lol)