Zürcher Staatsanwaltschaft darf Tastatureingaben aufzeichnen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wollte mit dem sogenannten Keylogger an die Passwörter eines Verdächtigen gelangen, welcher im Darknet einen Internationalen Drogenhandel unterhielt. Am Mittwoch hatte das Bundesgericht in einem veröffentlichten Urteil eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft zugestimmt.
In diesem Zusammenhang wurden unterschiedliche Überwachungsmassnahmen durchgeführt. Für weitere Erkenntnisse zum Umfang des Drogenhandels und zu den Mittätern war es, laut der Zürcher Staatsanwaltschaft, notwendig, an die Daten und Passwörter eines Verdächtigten zu gelangen. Dazu wollten sie einen software-basierten Keylogger einzusetzen, der die Tastatureingaben auf dem Laptop der verdächtigten Person aufzeichnet. Das Zwangsmassnahmengericht des Obergerichts des Kantons Zürich verweigerte allerdings der Staatsanwaltschaft die Bewilligung für diese technische Überwachung. Zu dem Urteilszeitpunkt liefen die Ermittlungen noch, daher kann der Entscheid erst jetzt öffentlich bekannt gemacht werden.
(sib)