Haus, Kind, Garten: Da steht einem Spielturm mit Rutsche und Gireizli nichts im Weg – ausser die Bewilligung. Im Kanton Zürich sind solche Anlagen nämlich nur bis zu einer gewissen Grösse ohne das Einholen einer Baubewilligung erlaubt.
Sind die im Boden fix verankerten Bauten im Garten höher als 2,5 Meter und flächenmässig grösser als sechs Quadratmeter, gilt eine Bewilligungspflicht. Darunter fallen im Garten auch Pergolen. So sieht es die Bauverfahrensverordnung vor. Dagegen will ein Ustermer Politiker nun etwas unternehmen, wie «Züriost» schreibt.
Teurer als Spielturm
Der FDP-Kantonsrat Simon Vlk stört sich daran und will sich für die Anlagen einsetzen. «Ein Spielturm ist schnell mal grösser als 2,5 Meter», so Vlk. Die Bewilligung werde oftmals nicht eingeholt. «Vielen Personen ist gar nicht bewusst, dass ihre Gartenbauten widerrechtlich sind», sagt der FDP-Politiker.
Besonders problematisch finde der Ustermer neben dem Aufwand für das Einholen der Baubewilligung deren Kosten – diese übersteigen möglicherweise die Preise eines Spielturms.
Mit zwei Vorstössen im Kantonsrat will Vlk, dass Bewilligungsverfahren künftig nicht mehr nötig sind. Vereinfachte Verfahren soll es für «ortsübliche kleinere Spielgeräte und private Spielplätze» geben und bei Pergolen eine Ausnahmeregelung – für jene, die lediglich der Beschattung dienen.
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Nicht nur Profit fürs Volk
Von dieser Lockerung würde nicht nur die Bevölkerung profitieren, meint Vlk. «Es ist auch eine Entlastung für die Behörden. Es dient ihnen, wenn sie sich nicht mehr mit solchen Bagatellen auseinandersetzen müssen.»
Die zwei Vorstösse müssen nun vom Kantonsrat zur Prüfung an den Regierungsrat überwiesen werden.
(joe)