Die Zuwanderung als Ursache für die vielen verzweifelten Wohnungssuchenden abzutun, wäre falsch, so die SP-Politikerin. In den letzten 15 Jahren sei deutlich mehr gebaut als zugewandert worden. Vielmehr sei das Problem, überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Zu hohe Mieten
Bis zu 40 Prozent zu hoch seien die geforderten Mietpreise. Daher nennt sie die Durchsetzung der Kostenmiete als Werkzeug, um die Situation zu entschärfen. Das würde bedeuten, dass ein Mietzins die Kosten decken und nur eine beschränkte Rendite beinhalten solle.
Gegenüber «20Minuten» schlug Badran zum Beispiel das Verbot von Airbnbs als kurzfristige Massnahme vor. Ebenso sollen Business-Apartments aus Wohnzonen verbannt werden. Auf einen Schlag würden so 20'000 Wohnungen frei werden, sagt sie.
Wie ein Artikel vom «Tages-Anzeiger» zeigt, gab es bereits 2018 über die Schweiz verteilt mehr als 35'000 Unterkünfte, die als Airbnb gemietet werden konnten.
Zweitwohnungen machen erheblichen Anteil aus
Für Walter Angst, Mediensprecher beim Mieterverband Zürich, wäre Badrans Vorschlag durchaus in Betracht zu ziehen. Insbesondere Zweitwohnungen, die über ebendiese Plattform vermietet werden, würden mittlerweile einen erheblichen Teil der Wohnungen der Stadt Zürich ausmachen. «Da wäre es schon sinnvoll, wenn man das einschränken würde», so Angst. Gemäss einer Statistik vom November 2021 geht hervor, dass es in der Stadt Zürich zu diesem Zeitpunkt bereits 6880 Zweitwohnungen gab.
Die Zweitwohnungszahl umfasst einerseits 4870 private Zweitwohnungen, andererseits 2020 Apartmentwohnungen, für die keine Person mit ständigem Wohnsitz angemeldet ist, heisst es in der Statistik.
Reine Renditeorientierung
Was für den Mieterverband besonders stossend ist, ist die Zwischennutzung von Wohnungen und Häusern, die kurz vor dem Abbruch stehen. «Wohnungen nur für einen begrenzten Zeitraum zu vermieten, statt an fixe Mietenden, bringt mehr Geld», so der Mediensprecher und das sei reine Renditeorientierung.
Zwischenzeitliche Mieter bringen also einfach mehr Geld. Die Stadt könne da aber auch nicht viel machen, meint er. Man könne den Eigentümern ja nicht einfach vorschreiben, was sie mit ihrem Eigentum machen dürfen. Seit 2020 gebe es allerdings zumindest eine Regelung, bei der der Nachweis erbracht werden muss, dass zum Beispiel nicht ein ganzes Haus aus Business-Apartments bestehe.
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