Zürcher gesteht, Frau zu Schändung angestiftet zu haben
Bisher hatte er die Tat immer abgestritten. Das sei «ein Rollenspiel» gewesen, die Darstellerinnen volljährig, betonte er in allen Befragungen. Eines der beiden Cam-Girls sei zwar von «zarter Statur» gewesen, aber nicht minderjährig.
Vor Obergericht – und mit einem neuen Anwalt an seiner Seite – legte er nun ein volles Geständnis ab. Er anerkenne den Vorwurf, auch wenn er sich nicht mehr im Detail an die Sache erinnern könne.
Sein Anwalt beantragte deshalb einen Schuldspruch wegen Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern und Anstiftung zur Schändung. Dafür sei sein Mandant mit maximal 30 Monaten Freiheitsstrafe zu bestrafen, 10 Monate unbedingt, die restlichen 20 mit Bewährung.
Das Bezirksgericht Zürich hatte den Schweizer 2019 erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Dazu erhielt er die Auflage, eine Therapie zu machen.
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(sda/bza)