Zürich
Winterthur

Winterthurer Neonazi erhält Waffensammlung nicht zurück

Rechtsextremismus

Winterthurer Neonazi erhält Waffensammlung nicht zurück

· Online seit 02.09.2024, 14:27 Uhr
Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass ein Neonazi aus Winterthur seine Waffensammlung nicht zurückerhält. Sein psychischer Zustand lasse den Waffenbesitz nicht zu. Behalten darf er «ungefährlichere» Stücke – und seine Nazi-Devotionalien.
Anzeige

Ans Licht kamen die Waffensammlung und eine ganze Reihe von Nazi-Memorabilia im Jahr 2021. Davon gaben ihm die Behörden jene Gegenstände zurück, die nicht unter das Waffengesetz fallen, also Baseballschläger, ein Pfeilbogen, eine Armbrust und eine Axt.

Die illegalen Waffen und auch eine Flinte und einen Revolver kann der Mann künftig nicht mehr in seiner Wohnung ausstellen. Diese Waffen bleiben eingezogen, wie das Verwaltungsgericht in seinem am Montag publizierten Urteil schrieb. Behalten darf er dafür seine Sammlung von Nazi-Devotionalien, unter anderem Fahnen und Mützen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(sda)

veröffentlicht: 2. September 2024 14:27
aktualisiert: 2. September 2024 14:27
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch