Gegen das Lärmsanierungsprojekt und die Verkehrsanordnung gingen sieben Einsprachen beziehungsweise Rekurse ein, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Davon hätten sich vier gegen die Einführung von Tempo 30 ausgesprochen.
Statthalteramt versenkt Tempo 30
Mit Verfügung vom 8. Juli 2022 war das Statthalteramt nicht auf die Rekurse eingetreten. Die Behörde hatte allerdings die Verkehrsanordnung für ungültig erklärt (ZüriToday berichtete). Diesen Entscheid zieht Winterthur jetzt ans Zürcher Verwaltungsgericht weiter.
Der Entscheid des Statthalteramts sei widersprüchlich und falsch, heisst es in der Mitteilung. Ausserdem verzögere er die Umsetzung von Tempo 30 auch auf nicht umstrittenen Strassen.
Konkret wehrt sich die Stadt gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Teilen der Halden-, Kanzlei-, Rychenberg-, Tössertobel-, Untere Brigger- und Wülflingerstrasse.
Quelle: TeleZüri, Sendung vom 24. September 2021
War der Entscheid unzulässig?
Der überraschende Entscheid des Statthalteramts stehe im Widerspruch zur bisherigen Praxis und Rechtsprechung, bemängeln die Winterthurer Behörden. Das Amt hatte sich für sachlich nicht zuständig erklärt. Obwohl bis anhin unbestritten war, dass das Statthalteramt auch für die Behandlung von Rekursen gegen die Anordnung von Tempo 30 zuständig ist.
Die Stadt ist der Ansicht, dass keine Gründe für eine Nichtigkeit vorliegen. Nach Auffassung der Stadt durfte das Statthalteramt ausserdem gar nicht über die Nichtigkeit entscheiden, denn es habe sich selber als sachlich unzuständig für die Rekursbehandlung bezeichnet.
(osc)