Die Chefin eines Coiffeursalons in Winterthur schnappte sich insgesamt 8330 Franken aus der Betriebskasse. Statt die Umsätze zugunsten der Firma einzuzahlen, behielt die Salonleiterin den Tagesumsatz zwischen Ende Januar und Anfang März 2021 an 23 Tagen für sich. Mit dem veruntreuten Geld finanzierte die Frau insbesondere ihre Ausgaben und Spieleinsätze in Casinos, wie der «Landbote» mit Bezugnahme auf einen Strafbefehl berichtet.
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Eigentlich sollte der Abschluss eines Arbeitstages folgendermassen verlaufen: Der Tagesumsatz muss aus der Kasse genommen und der Betrag handschriftlich in ein Kontrollblatt eingetragen werden. Dann kommt der Umsatz in einer Geldkassette in einen abschliessbaren Garderobenschrank. Möglichst täglich soll der Tagesumsatz bei der Bank eingezahlt werden.
Um von sich abzulenken, erstattete die Chefin an ihrem Wohnort am 9. März Anzeige gegen unbekannt. Es seien 9600 Franken aus ihrem Fahrzeug geklaut worden, behauptete die Frau. Doch noch am gleichen Tag flog ihr Schwindel auf.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte die Frau wegen Veruntreuung und Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Franken und einer Busse von 500 Franken. Die Chefin muss inklusive Gebühr nun 1500 Franken bezahlen.
(hap)