Vater attackierte Sanitäter – Anzeige wegen Gewalt gegen Beamte folgt
Es war eine schockierende Nachricht: Ein zweijähriger Knabe fiel unbemerkt in den Brunnen im Winterthurer Lindengutpark und ertrank beinahe. Ein unbekannter Mann sprang ins Wasser und zog das bewusstlose Kind aus dem Brunnen. Ein Paar reanimierte den Bub, der anschliessend dem Rettungsdienst übergeben wurde. Weil der Vater des Kindes nach Eintreffen am Unfallort die Rettungskräfte angriff, wird nun Anzeige gegen ihn erstattet.
Haft- oder Geldstrafe
Die offizielle Anzeige lautet: Anzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Dies bestätigt Rahel Egli, Mediensprecherin der Stadtpolizei Winterthur. «Das ist ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass nicht jemand die Anzeige machen muss, denn es gilt die Pflicht, Ermittlungen aufzunehmen.»
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch fällt die Tat unter «Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt». In Artikel 285 ist die Anzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte festgelegt:
«Die Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen», sagt Egli. Ausserdem hoffe die Stadtpolizei Winterthur nach wie vor auf Informationen von Zeugen. Bis anhin hätten sich noch keine Personen gemeldet, die Angaben zum Vorfall machen können.
Umstände zum Streit bleiben verborgen
Genauere Umstände zum Streit kann die Stadtpolizei Winterthur nicht bekannt geben. Wie es zum Angriff auf den Sanitäter kam und was der Grund für die Auseinandersetzung war, bleibt vorerst unbekannt. «In einem laufenden Verfahren, dürfen wir keine Auskunft geben», erklärt Mediensprecherin Rahel Egli.
Dem verunfallten Kind geht es inzwischen wieder gut. Nach dem Aufenthalt in einer Spezialklinik und medizinischer Betreuung, ist der Bub wieder zuhause. Bleibende Schäden sind nicht zu erwarten, hiess es in einer Mitteilung der Stadt letzte Woche.