Gärtner aus Bülach gibt sich als Polizist aus und muss ins Gefängnis | ZüriToday
Dreiste Rache

Gärtner aus Bülach gibt sich als Polizist aus und muss ins Gefängnis

8. August 2023, 00:11 Uhr
Im Mai 2022 erhielt eine Frau von einem vermeintlichen Polizisten via Facebook eine Nachricht, dass sie bei der Polizei Schaffhausen vorstellig werden müsse. Bei dem Absender handelte es sich aber um keinen richtigen Polizisten, sondern um einen Gärtner aus Bülach.
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Mit fiesen Drohungen versuchte ein Mann im Mai 2022 eine Frau einzuschüchtern. Er kontaktierte sie via Facebook Messenger. Auf dem Handy erhielt sie eine Nachricht von einem «Polizist Rauter» von der Schaffhauser Polizei.

Geschäfte mit den Hells Angels

In der Nachricht wurde die Frau aufgefordert, am nächsten Tag auf der Polizeistation Bahnhof der Stadt Schaffhausen zu erscheinen. In der Nachricht stand auch, dass es um Waffengeschäfte und Waffenschieberei in Zusammenhang mit den Hells Angeles gehe, so die Andeutung des vermeintlichen Polizisten, schreibt die «Zürichsee Zeitung».

Dieser drohte der Frau gar mit einer Hausdurchsuchung und Verhaftung, sollte sie nicht auf dem Posten erscheinen. «Sonst bekommen Sie ein Taxi von uns gratis», hiess es gemäss der Frau in der Nachricht. Sie habe also die Wahl: «Sie müssen kommen, sonst werden meine Kollegen Sie holen.»

Gärtner statt Polizist

Am Morgen, nachdem sie die Nachrichten erhalten hatte, begab sich die Frau auf einen Posten der Schaffhauser Polizei. Wie man dem Betrüger genau auf die Schliche kam, geht aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland nicht hervor. Es handelte sich jedenfalls nicht um einen Polizisten, sondern um einen vorbestraften Gärtner (31) aus dem Bezirk Bülach.

Grund für die Tat sei Rache gewesen. Er wollte sich an der Frau rächen, da diese nach einem ersten Kennenlernen anscheinend keinen weiteren Kontakt mehr wünschte, wie die Staatsanwältin herausfand. Weiter teilt diese mit: «Er wollte sich eine persönliche Genugtuung verschaffen.»

Täter bereits mehrfach vorbestraft

Der 31-jährige Schweizer ist mittlerweile rechtskräftig wegen Amtsanmassung und Nötigung verurteilt. Er muss für 60 Tage ins Gefängnis. Die Strafe wurde unbedingt ausgesetzt. Ausserdem werden ihm die Verfahrenskosten von 800 Franken in Rechnung gestellt.

Weil der Mann bereits zahlreich vorbestraft ist – auch mit unbedingten Freiheitsstrafen – sei nicht davon auszugehen, dass Geldstrafen eine abschreckende Wirkung hätten, so die Staatsanwältin.

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(roa)

Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 7. August 2023 22:18
aktualisiert: 8. August 2023 00:11
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