Winterthur

Familienstreit mit Messerstecherei geht vors Obergericht

· Online seit 16.09.2022, 07:43 Uhr
Am Dienstag begann der Prozess gegen die beschuldigten Männer am Bezirksgericht Winterthur. Das Gericht hat am Donnerstag 13 und 14,5 Jahre Freiheitsstrafe für die mutmasslichen Täter gefordert. Berufung wurde bereits angemeldet.
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Zwei lebensgefährlich verletzte Brüder sind die Opfer, Onkel und Cousin der Ex-Ehefrau des einen Opfers die Beschuldigten. Das Winterthurer Bezirksgericht hat das Urteil im eskalierten Familienstreit, das im März 2020 mit einer Messerstecherei endete, gefällt. Die mutmasslichen Täter sehen langen Freiheitsstrafen entgegen.

Über 10 Jahre Haft gefordert

Der Cousin der ehemaligen Ehefrau des einen Opfers muss 13 Jahre ins Gefängnis, sein Onkel gar 14,5 Jahre, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Danach müssen sie die Schweiz für je 11 Jahre verlassen.

Das Gericht spricht damit im Falle des Onkels eine höhere Strafe aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese verlangte für ihn 12 Jahre Freiheitsstrafe und für den Cousin 14. Die Beschuldigten müssen den Opfern zudem je 30’000 Franken Genugtuung zahlen.

Fall geht vors Obergericht

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die beiden Verteidiger haben bereits im Gerichtssaal Berufung angemeldet. Die Messerstecherei hinter den Archhöfen geht also vor das Obergericht. Die mutmasslichen Täter sitzen bereits seit 920 Tagen in Haft.

(hap)

veröffentlicht: 16. September 2022 07:43
aktualisiert: 16. September 2022 07:43
Quelle: ZüriToday

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