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E-Trotti-Anbieter werden künftig zur Kasse gebeten

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E-Trotti-Anbieter werden künftig zur Kasse gebeten

10.11.2022, 10:54 Uhr
· Online seit 10.11.2022, 10:47 Uhr
Im nächsten Jahr gelten in der Stadt Winterthur strengere Regeln für die Anbieter von E-Trottinetts: Sie benötigen neu eine Bewilligung. Zudem müssen sie verschiedene Auflagen erfüllen und Gebühren bezahlen.
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Die Stadt Winterthur verlangt von den Anbietern ab dem 31. Fahrzeug eine monatliche Gebühr von 5 Franken pro Gerät, wie sie am Donnerstag mitteilte. Zudem müssen sie eine Kaution von 50 Franken pro Fahrzeug entrichten.

Lokale Parkier- und Betriebsverbote respektieren

Die Bewilligung, welche die Anbieter ebenfalls brauchen, ist an Bedingungen geknüpft. So müssen beispielsweise lokale Parkier- und Betriebsverbote respektiert werden und es darf keine Ansammlung von Trottinetten im öffentlichen Raum geben.

Der Winterthurer Stadtrat begründet die neuen Regelungen mit einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Januar dieses Jahres. Dieses stufte den Betrieb eines stationslosen Fahrrad-Sharing-Systems als «gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes» ein, der bewilligungs- und gebührenpflichtig ist.

Bereits im laufenden Jahr Bewilligung verlangt

Der Winterthurer Stadtrat stellte daraufhin im Sinne einer Übergangslösung sieben Betreibern von E-Scootern je eine Bewilligung zum Betrieb von 150 Fahrzeugen für das Jahr 2022 aus und kündigte an, dass ab 2023 Gebühren fällig werden.

Von 2019 bis 2021 konnten Zweirad-Sharing-Angebote in Winterthur bewilligungsfrei betrieben werden. Erlaubt waren bis zu 150 Fahrzeuge pro Anbieter, beziehungsweise 400 Fahrzeuge insgesamt.

Der Stadtrat ging dabei von einem «schlichten Gemeingebrauch des öffentlichen Raumes» aus und verzichtete damals noch auf eine Bewilligungspflicht.

(oeb/sda)

veröffentlicht: 10. November 2022 10:47
aktualisiert: 10. November 2022 10:54
Quelle: ZüriToday

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