Bundesstrafgericht verurteilt IS-Anhänger aus Schaffhausen
Quelle: TeleZüri, Sendung vom 17.11.2015
Von den 28 Monaten hat die Strafkammer sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Zudem hat sie eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt.
Der heute 26-Jährige hat sich laut Bundesstrafgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und des mehrfachen Besitzes und der mehrfachen Herstellung von Gewaltdarstellungen schuldig gemacht.
Kontakte im Winterthurer Salafistenkreis
Die Bundesanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 48 Monaten für den in Schaffhausen geborgenen Türken. Dies, wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz und wegen Gewaltdarstellungen gefordert. Sie beantragte zudem eine Landesverweisung von zehn Jahren.
Der Angeklagte verkehrte laut BA im Winterthurer Salafistenkreis. Unter anderem hatte er Kontakt zu jenem jungen Mann, der im Jahr 2014 als Minderjähriger mit seiner Schwester nach Syrien reiste und nach seiner Rückkehr in die Schweiz zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Unterdessen ist eine weitere Anklage gegen den mittlerweile 26-Jährigen hängig.
Verteidigung beantragte 22 Monate
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem in Schaffhausen wohnhaften Türken zudem vor, Propagandamaterial für die Terrormiliz Islamischer Staat hergestellt und verbreitet zu haben. Ausserdem soll er über die Crowdfunding-Website Gofundme Spenden für die Befreiung von gefangenen IS-Mitgliedern gesammelt haben.
Die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten fallen in die Zeit vom Mai bis Ende Oktober 2019. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Aufgrund der günstigen Prognose sei diese bedingt auszusprechen.