Bezirksrat kippt Winterthurer Initiative gegen Tempo 30
Wie schon das Stadtparlament ist auch der Bezirksrat zum Schluss gekommen, dass die Initiative «Freie Fahrt für den Bus – kein flächendeckendes Tempo 30» gegen übergeordnetes Recht verstösst, wie der Bezirksrat am Montag mitteilte.
Das Stadtparlament hatte das Volksbegehren am 6. März für ungültig erklärt. Auch der Stadtrat sprach sich für eine Ungültigkeitserklärung aus. Gegen den Beschluss des Stadtparlaments reichten das Initiativkomitee sowie eine Privatperson Rekurs ein.
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Konflikt mit Bundesrecht
Laut Bezirksrat scheitert die Initiative daran, dass sie keine Einzelfallprüfung zulassen würde. Eine direkt anwendbare, allgemeingültige Verkehrsregel verstosse klar gegen Bundesrecht. Deshalb gelte auch der Grundsatz «im Zweifel für das Volk, beziehungsweise für die Volksrechte» in diesem Fall nicht.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann noch ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
(sda/lba)