14-jährige Winterthurerin bietet Sex gegen Geld an – Mann verurteilt
Obwohl der 22-Jährige über ihr Alter aufgeklärt war, willigt der junge Mann aus dem Bezirk Horgen ein. Zudem hätten sich die beiden darauf geeinigt, alles zu filmen. Dies schreibt der «Tages-Anzeiger». Das Mädchen wollte die Videos weiterverkaufen.
Nun, zwei Jahre später, sitzt der heute 24-jährige Mann vor dem Bezirksgericht Horgen. Das Mädchen hat ihn angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn wegen mehrfacher sexuellen Handlungen mit einem Kind und der mehrfachen Herstellung und Verbreitung von pornografischem Material mit einer Minderjährigen.
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Schutzalter war ihm bekannt
Vor Gericht gesteht der Mann die Taten. Ihm sei das Schutzalter in der Schweiz von 16 Jahren «nicht genau, aber irgendwie schon» bekannt gewesen. Zudem sagte er laut «Tages-Anzeiger», er glaubte wahrscheinlich, dass die Jugendliche bereits 16 Jahre alt war. Dies, obwohl im Chat etwas anderes stand.
Der Verteidiger fordert nun eine mildere Strafe. Eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten beantragt die Staatsanwaltschaft, vier Monate beantragt der Verteidiger. Sein Argument: Es gehe um eine einmalige sexuelle Handlung mit einem Kind und nicht um mehrfache.
Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen
Der Angeklagte, ein angehender Physiotherapeut, soll zudem ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen erhalten. Dagegen wehrt sich der Verteidiger ebenfalls. Der Mann habe noch sein ganzes Berufsleben vor sich. Ebenso übertrieben findet er die 7000 Franken Genugtuung, welche die Geschädigte fordert.
Das Gericht senkt zwar die Genugtuung auf 2000 Franken, doch die bedingte Freiheitsstrafe bleibt bei sieben Monaten. Dazu kommt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken. Ob der Beschuldigte das Urteil weiterzieht, ist noch nicht klar.
(log)