Wer zu Betrunkenen ins Auto steigt, macht sich strafbar | ZüriToday
Strafbefehl

Wer bei Betrunkenen mitfährt, macht sich strafbar

12. Juni 2023, 10:24 Uhr
Wer denkt, dass sich nur strafbar macht, wer in alkoholisiertem Zustand fährt, irrt sich. Wie zwei Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland zeigen, gilt das auch, wenn man mit einer alkoholisierten Person mitfährt.
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Dass man betrunken nicht Autofahren sollte, ist bekannt. Dass es auch nicht besser ist, den alkoholisierten Kollegen fahren zu lassen und sich auf den Beifahrersitz zu setzen, zeigen zwei Strafbefehle aus dem Zürcher Unterland.

Einer der beiden Fälle trug sich Ende März vergangenen Jahres zu. Nach einer feuchtfröhlichen Nacht hatte einer der beiden Männer 1,8 Promille Alkohol im Blut – trotzdem setzte dieser sich hinters Steuer und trat die Heimreise nach Volketswil an. Mit im Auto war sein 23-jähriger Kollege. Die beiden gerieten in eine Polizeikontrolle, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet. 

«Als Beifahrer navigiert»

Weil der Beifahrer nach dem gemeinsamen Trinken hätte wissen müssen, dass er zu einem Betrunken ins Auto steigt, wurde auch gegen ihn ein Verfahren eingeleitet. Der Tatbestand lautete «Gehilfenschaft zum Fahren in angetrunkenem Zustand». Im Strafbefehl heisst es, der 23-jährige habe von dem Alkoholkonsum gewusst und «dem betrunken Fahrer dennoch bei der Fahrt geholfen, indem er ihn als Beifahrer navigierte».

Der Beifahrer wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 110 Franken, also total 2200 Franken, verurteilt. Zusätzlich kassierte dieser eine Busse von 400 Franken wurde zu einer Probezeit von drei Jahren verdonnert. Gegen den Fahrer wurde ebenfalls ein Verfahren eröffnet.

Betrunken und ohne Fahrausweis

Noch teurer kam es einen Beifahrer im Juli 2022 zu stehen. Der 41-Jährige stieg zu seinem Kollegen, der bereits 1,25 Promille im Blut hatte, ins Auto. Der Fahrer stand jedoch nicht nur unter dem Einfluss von Alkohol, sondern besass seit einem Jahr auch gar keinen Fahrausweis mehr. Der alkoholisierte Lenker baute einen «massiven Selbstunfall» – der Polizei gab der Beifahrer an, dass er gefahren sei.

Erst nach zehn Stunden in Haft änderte der 41-Jährige bei der Befragung seine Aussage. Für seine Lügen wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken, total 7800 Franken, verurteilt. Gegen den tatsächlichen Lenker wurde ebenfalls ein Verfahren eröffnet.

Für den Beifahrer wurde eine Probezeit von zwei Jahren verhängt. Von der Geldstrafe muss er ausserdem 2000 Franken für die Busse und 2000 Franken für die Verfahrenskosten berappen.

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(roa)

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Quelle: ZüriToday
veröffentlicht: 12. Juni 2023 10:24
aktualisiert: 12. Juni 2023 10:24
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