Quelle: ZüriNews / Escort-Damen sind überdurchschnittlich von Gewalt betroffen / Beitrag vom November 2023
Für den Staatsanwalt war klar, dass der Beschuldigte äusserst rücksichtslos vorging, wie er am Mittwoch am Bezirksgericht Zürich sagte. «Wer jemanden zweimal solange würgt, will den Tod.»
Aus egoistischen Gründen - weil er Geld brauchte - habe der Beschuldigte die Frau angegriffen. Sie sei ein reines Zufallsopfer gewesen, das einen qualvollen Todeskampf erlebt habe.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe soll es wegen weiterer Delikte gemäss Staatsanwalt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Landesverweisung von 12 Jahren für den Brasilianer geben. In der Schweiz hat er bis zur Verhaftung nur sechs Jahre verbracht.
«Laienhafter» Würgegriff
Der Verteidiger brachte eine schizophrene Grunderkrankung ins Spiel. Ein Gutachten diagnostizierte diese, wobei sie als episodisch und nachlassend beschrieben wurde. Die Krankheit müsse eine stärkere Strafmilderung zur Folge haben, hielt der Verteidiger fest. Auch argumentierte er, dass der Unterarmwürgegriff seines Mandanten «laienhaft» war und entsprechend weniger gefährlich.
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Der Beschuldigte gab das zweimalige Würgen zuvor zu. Anders als Opfer und Staatsanwalt sagte er aber, dass er die Frau nie mit beiden Händen am Hals gewürgt hatte. Sie zu töten sei nie sein Ziel gewesen.
Wieso der kräftige Mann die Prostituierte nicht etwa nur bedroht hatte, um an Geld zu kommen, konnte er nicht beantworten. «Ich habe nicht über die Konsequenzen nachgedacht», sagte der 24-Jährige. Heute wisse er, dass er feige gehandelt habe.
Die Privatklägerin forderte über ihren Anwalt eine Genugtuung von 70'000 Franken. Der Beschuldigte fand, das Gericht müsse über die Höhe entscheiden.
Das Urteil folgt am Nachmittag.
(sda/osc)