Viele Zürcher Haushalte müssen bei den Krankenkassen nachzahlen
Erstmals bekommen Zürcherinnen und Zürcher die Folgen der Änderungen im System der Individuellen Prämienverbilligungen zu spüren. Neu wird die Prämienverbilligung individuell berechnet und der vermutete Anspruch wird nur provisorisch verfügt, mit einem ausgezahlten Anteil von 80 Prozent.
Insgesamt sind 74’000 Personen in rund 55’000 Zürcher Haushalten betroffen. Das zeigen Zahlen, die die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) für den «Tages-Anzeiger» zusammengestellt hat.
Demnach müssen über 21’000 Haushalte einen Teil der Prämienverbilligung für das Jahr 2021 zurückerstatten. Bei mehr als 34’000 handelt es sich um den ganzen Betrag. Die Rede ist von total knapp 63 Millionen Franken. Haushalte müssen im Schnitt über 1100 Franken rückerstatten.
«Das trifft uns hart»
Jasmin Glaser etwa erhielt kürzlich von der SVA dicke Post. Diese eröffnete ihrer fünfköpfigen Familie Anfang Mai, dass ihr die Krankenkasse mehr als 4000 Franken verrechnen müsse. Dabei handelt es sich um die Rückforderung der ausbezahlten Prämienverbilligung für das Jahr 2021.
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«Ihr massgebendes Einkommen und Vermögen ist zu hoch», lautet die Begründung gemäss der Zeitung. Glaser habe deshalb keinen Anspruch auf Prämienverbilligung. Zudem wies die SVA ihren Antrag für eine Prämienverbilligung ab. Noch im Herbst 2021 hatte die SVA ihr Gesuch gutgeheissen, allerdings provisorisch.
Glaser erklärt, dass die 4000 Franken viel Geld für die Familie seien und ein grosses Loch ins Haushaltsbudget rissen. «Das trifft uns hart.»
700 Franken kommen zurück
Bei der Mehrheit der Zürcher Haushalte lag aber eine positive Überraschung im Briefkasten. Knap 64'000 Haushalte mit 108'000 Personen haben Nachzahlungen in der Höhe von 47 Millionen zugute. Dies entspricht 700 Franken pro Haushalt.
Die Hiobsbotschaften und die Frohbotschaften hängen mit der definitiven Schlussrechnung der Steuerbehörden zusammen, die für das Jahr 2021 vorliegt. So erhalten Haushalte mehr Prämienverbilligungen, weil ihr Einkommen im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. Die anderen Haushalte müssen zurückzahlen, weil sie höhere Einkommen hatten.
(bza)