Miet-Abzocke

Verwaltung verlangt Extra-Miete bei Wohnungswechsel in Zürcher Hochhaus

08.05.2023, 08:54 Uhr
· Online seit 08.05.2023, 08:25 Uhr
Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft und wer eine neue Bleibe sucht, braucht viel Geduld und oft auch Geld. Die Verwaltung eines Hochhauses in Dübendorf stellt teure Bedingungen für Mietende auf, wenn sie die Wohnung wechseln wollen.
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Auf eine frei werdende Wohnung folgen hunderte Bewerberinnen und Bewerber. Nicht selten sind Interessierte sogar bereit, eine Vermittlungsgebühr oder eine Belohnung für eine Empfehlung bei den Vermietenden zu zahlen.

Das scheinen auch Verwaltungen für sich nutzen zu wollen, wie ein aktuelles Beispiel aus Zürich zeigt. Der Jabee Tower in Dübendorf war einst das höchste Wohnhaus der Schweiz und wird von der Swiacasa verwaltet.

Verwaltung rechtfertigt Wechsel-Gebühr

Wird eine Wohnung innerhalb des Wohnhauses frei, werde diese erst intern unter den bereits dort wohnhaften Parteien ausgeschrieben. Für einen internen Wechsel sollen die Parteien aber ordentlich blechen.

Ein Bewohner wollte per April von einer 3,5-Zimmer-Wohnung in eine frei werdende 4,5-Zimmer-Wohnung wechseln, wie «Blick» schreibt. Seit Oktober 2022 verlangt die Verwaltung bei einem solchen internen Wohnungswechsel jedoch eine Monatsmiete obendrauf. «Bis vor kurzem war ein Umzug innerhalb des Hochhauses ohne zusätzliche Kosten möglich», sagte der Mieter gegenüber der Zeitung.

Die Verwaltung rechtfertigt die neue Regel damit, dass solche Wechsel mit «enormen Zeitaufwänden» verbunden seien. So steht es zumindest in einem Schreiben an die Bewohnerinnen und Bewohner, das «Blick» vorliegt.

Rund 3000 Franken mehr wegen Reinigung und Reparatur

Damit die Reinigung der alten Wohnung und allfällige Renovationsarbeiten und Reparaturen erfolgen können, werde die alte Wohnung in diesem Zeitraum nicht weitervermietet, schreibt die Verwaltung.

Für den Bewohner des Towers kam dies nicht infrage. «Ich hätte also rund 3000 Franken draufzahlen müssen», sagt er. Da er die Bedingung nicht akzeptierte, durfte er folglich auch die Wohnung nicht wechseln. Er prüfe jetzt aber rechtliche Schritte. «Die neue Regelung ist nicht nur unfair, sondern auch widerrechtlich», begründet er sein Vorgehen.

Verwaltung handelte unerlaubt

Dass er damit richtig liegt, bestätigt auch Walter Angst (61) Co-Geschäftsleiter des Zürcher Mietverbands, gegenüber der Zeitung. «Die Forderung eines sogenannten Handgeldes ist in der Schweiz nicht erlaubt», so der Experte.

Die geforderte Zusatz-Miete falle klar in diese Kategorie, so Angst. Weiter findet er: «Das ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Immobilienverwaltungen aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes aktuell auftreten».

Wohnung ist weg

Gegenüber der Zeitung schweigt die Verwaltung, wie «Blick» schreibt. Da die neue Regel bei zwei Betroffenen «Unmut auslöste», habe sich die Verwaltung entschieden, diese Regel künftig nicht mehr anzuwenden, liess Swiacasa über einen Anwalt ausrichten.

Für den Mieter, der den erwähnten Wohnungswechsel anstrebte, kam diese Änderung sichtlich zu spät. Die 4,5-Zimmer-Wohnung sei mittlerweile weitervermietet.

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(roa)

veröffentlicht: 8. Mai 2023 08:25
aktualisiert: 8. Mai 2023 08:54
Quelle: ZüriToday

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