Uster und Opfikon verbieten Feuer – Stadt Zürich hält indes am Feuerwerk fest
Quelle: ZüriToday / Robin Luijten / TeleZüri
Nachdem der Kanton bereits letzte Woche ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen hat, zieht jetzt die Stadt Uster nach. Wie sie in einer Mitteilung schreibt, verbietet sie das Entzünden von Feuerwerken jeglicher Art sowie offenen Feuern, inklusive Höhenfeuern und Grillieren im Freien. Das Verbot gilt ab Montag, 25. Juli um 12.00 Uhr.
Am Montag schliesst sich diesem Entscheid auch Opfikon an. Die Gemeinde schreibt, dass die aufs Wochenende zu erwartenden Niederschläge die Situation kaum entschärfen. Im ganzen Gemeindegebiet Opfikon ist folgendes verboten:
Weiterhin erlaubt ist hingegen, mit einem Gas- oder Elektrogrill im Freien, auf (privaten) Balkonen und Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen zu grillieren.
Die Stadt will das 1.August-Feuerwerk
Die Stadt Zürich hält indes am Feuerwerk fest. «Am 1. August darf Feuerwerk abgebrannt werden, aber dies gilt nur für den momentanen Zeitpunkt», schreibt die Sicherheitsdirektion auf Anfrage vom «Tagesanzeiger». «Die Lage kann sich ändern, so wie sich das Wetter ändern kann.»
«Wir beobachten derzeit noch die Lage, am Samstag hatte es hat es richtig geregnet und vielleicht regnet es die Woche nochmals. Wir müssen schauen, wie sich das Wetter noch entwickelt», so Mathias Ninck vom Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich auf Anfrage von ZüriToday.
Regen fliesst oberflächlich ab
Der Regen, der vor zwei Tagen fiel, war offenbar bei Weitem nicht genug: Solche Regenschauer würden nicht in den trockenen Boden eindringen sondern rasch oberflächlich abfliessen, schreibt die Stadt. Es brauche «erhebliche Regenmengen», und zwar über eine längere Zeitspanne.
Im Wald, auf Feldern, in Wiesen und an Böschungen herrsche trotz des Regens nach wie vor eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen.
Vergangene Woche hatten unter anderem bereits die Gemeinden Niederhasli, Neftenbach, Pfungen, Dättlikon und Volken ein Feuerwerksverbot verhängt.
Sie gingen damit weiter, als der Kanton forderte. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Diese würde das Abbrennen von Feuerwerk noch erlauben. Die Gemeinden dürfen aber auf ihrem eigenen Territorium schärfere Vorgaben machen.
(oeb/joe)