Uni Zürich muss Studenten nachträglich bestehen lassen
Die Uni Zürich muss ein Prüfungsurteil revidieren, das sie im September 2021 ausgesprochen hatte. Ein Bachelor-Student der Rechtswissenschaften hatte damals die Note 1 erhalten. Der Grund: Er hatte für eine Online-Prüfung Passagen aus seinen Notizen per copy/paste verwendet. Passagen, die bereits in einer früheren Prüfungsantwort vorkamen.
Obwohl es sich um eine Open-Book-Prüfung handelte, rasselte der Student durch. Zwar durfte er laut Prüfungsreglement für das Examen Quellen wie Bücher oder das Internet benutzen. Das Kopieren ganzer Textpassagen war ihm aber verboten. Für das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät war deshalb klar: Es handelte sich um «unlauteres Prüfungsverhalten».
Hausaufgaben für die Uni von der Rekurskommission
Der Student, der sein ganzes Studium in Gefahr sah, legte gegen den «Einer» Rekurs ein – und bekam Recht, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Das copy/paste-Verbot sei widersprüchlich, unklar und unverhältnismässig, begründete die Rekurskommission. Die Universität müsse dem Studenten eine genügende Note geben.
Für den Studenten ist das Studium – mit einem Jahr Verspätung – gerettet, auf die Uni kommt mit dem Rekursentscheid aber nun Arbeit zu. Die Fakultät werde die Rahmenbedingungen für Onlineprüfungen klären, damit solche Missverständnisse nicht mehr vorkämen, wird Uni-Sprecher Beat Müller zitiert. Zudem werde eine neue Prüfungssoftware ab den Jahren 2024/25 zum Einsatz kommen.
(osc)