Am 12. April 2020 raste ein 29-jähriger Schweizer mit 210 km/h auf der Autobahn A1 in Richtung Glattbrugg. Im Rückspiegel beschleunigte sein kosovarischer Cousin in einem zweiten Auto auf bis zu 170 km/h. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit lag bei 100 km/h.
Kurz nach der Verzweigung A1/A51 krachte der 510 PS starke Mercedes-AMG des Schweizers in das Heck eines unbeteiligten Kleinwagens. Anstatt den zwei beim Unfall verletzten Insassen Hilfe zu leisten, entfernten sich die zwei rasenden Cousins vom Unfallort. Der Clou: Der Bruder des Schweizers, der als Beifahrer beim Kosovaren im Auto sass, sollte die Verantwortung für den Unfall übernehmen. Denn beide Raser waren bereits mehrfach vorbestraft.
Doch dieser Plan ging nicht auf. Vor dem Bezirksgericht Bülach bezeichnete der Staatsanwalt den 29-jährigen Schweizer als «rücksichtslosen, uneinsichtigen Verkehrsrowdy», wie der «Zürcher Unterländer» berichtete. Die zwei Raser gaben sich zwar einsichtig und voller Reue, die Richterin blieb jedoch hart. Sie verurteilte den 29-jährigen Schweizer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Sein Cousin erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Beide Männer können gegen das Urteil Beschwerde erheben.
(val)
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