Statthalteramt bremst Tempo-30-Pläne des Stadtrats aus
Die Stadt Winterthur gab letzten Sommer bekannt, dass 2040 auf fast alle Strassen in Winterthur Tempo 30 gelten solle. In einem der ersten Schritte ordnete der Stadtrat Tempo 30 auf neun Strassenabschnitten an. Gegen sechs dieser Anordnungen wurde jedoch beim Statthalteramt rekurriert.
In der Verfügung vom 8.Juli, welche ZüriToday vorliegt, ortet das Statthalteramt Winterthur nun «schwerwiegende Verfahrensfehler». Heisst: Die Tempo-30-Zone dürfen bis auf weiteres nicht signalisiert werden. Betroffen sind Abschnitte der Halden-, Kanzlei-, Rychenberg-, Tössertobel-, Wülflinger- und Untere Briggenstrasse.
Das Statthalteramt schreibt in der Verfügung der Stadtratsbeschluss vom 26. Mai 2021 sei «qualifiziert fehlerhaft und damit nichtig». Dieser hätte Tempo 30 auf Basis des kantonalen Strassengesetzes und nicht auf Basis der Strassenverkehrsgesetzes anordnen müssen.
Rekurrent ist erfreut
Zehn Personen haben gegen die neuen Tempo-30-Zonen bei Statthalteramt rekurriert. Darunter unter anderem der Präsident der Winterthurer Handelskammer Thomas Anwander. Als Privatperson legte er Rekurs ein und freut sich nun über den Entscheid. «Jetzt muss der Stadtrat darüber nachdenken, was die richtige Lösung ist», sagt er auf Anfrage. «Tempo 30 macht auf Hauptachsen keinen Sinn.»
Thomas Anwander verweist auf die Volksinitiative der «Mitte» und der EDU. Die «Frei Fahrt»-Initiative will, dass auf ÖV-Achsen in Winterthur weiterhin Tempo 50 gilt, damit der Öffentliche Verkehr nicht leide. Thomas Anwander fordert nun den Stadtrat in Bezug auf Tempo 30 zur Zurückhaltung auf. «Bevor der Stadtrat weitere Verfahren anstrebt muss Winterthur über die Frei-Fahrt-Initiative abstimmen, dann ist die Richtung klar, ob die Bevölkerung Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen will oder nicht.»
«Der Stadtrat ist vom Entscheid sehr überrascht»
Die zuständige Stadträtin Christa Meier (SP) zeigt sich auf Anfrage wenig erfreut und bezeichnet den Entscheid als «nicht ohne Weiteres nachvollziehbar» und schreibt: «Die Stadt wird den Entscheid des Statthalteramts aber noch eingehend analysieren und prüfen, ob ein Weiterzug an das Verwaltungsgericht erfolgen soll.»
Zur laut dem Statthalteramt falschen Basis sagt die Baustadträtin, es sei bisher unumstritten gewesen, dass die Anordnung von Tempo 30 mit einer Verkehrsanordnung erfolge.
Von der Forderung, die Tempo-30-Pläne auf Eis zu legen, will Christa Meier nichts wissen. «Es besteht eine klare Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach Tempo 30 zur Beschränkung der Strassenlärmimmissionen einzuführen ist, wenn dem keine überwiegenden anderen Interessen entgegenstehen. Der Busbetrieb wurde beim Entscheid über die Einführung von Tempo 30 auf den zu beurteilenden Strassen berücksichtigt.»