Sechseläuten

Stadträtin antwortet Böller-Kritiker – dieser lässt nicht locker

24.04.2022, 09:41 Uhr
· Online seit 24.04.2022, 06:48 Uhr
Im Vorfeld des Sechseläutens hat ein Bürger versucht, ein Böllerverbot für den Böögg zu erwirken – erfolglos, wie sich nun zeigt. Stadträtin Rykart erteilt ihm eine Abfuhr. Ganz aufgeben will der Mann aber nicht.
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Der Zürcher Peter Wolfgang von Matt forderte vom Stadtrat in einem Begehren ein Verbot der Böller im Böögg, welcher traditionsgemäss während des Sechseläutens explodiert. «Ein Böller besteht aus Sprengstoff. Er hat das Potenzial, einem Menschen irreversible Verletzungen zuzufügen», schilderte von Matt im Interview seine Beweggründe. «Anzahl und Lautstärke der Böller am Sechseläuten sind eine Zumutung für die Bevölkerung, vor allem für Familien mit Kindern.»

Das Sicherheitsdepartement der Stadt, namentlich dessen Vorsteherin, Stadträtin Karin Rykart, hat von Matt nun geantwortet. In einem Schreiben, welches ZüriToday vorliegt, verteidigt Rykart das gewohnte Einsetzen der Böller: «Das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk ausserhalb des 1. Augusts und der Silvesternacht bedarf einer Polizeibewilligung.» Das Sicherheitsdepartement erteile die Bewilligungen – und sehe keinen Anlass, in diesem Fall auf eine zu verzichten.

War Sicherheitsabstand 35 Meter zu kurz?

Zur Forderung von Matts, den Zugang zur Glut des Scheiterhaufens zwecks privatem Grillieren für die Bevölkerung zu verbieten, schreibt Rykart, dass das Grillieren gar nicht zum eigentlichen Sechseläuten gehöre: «Es ist seit vielen Jahren zur Tradition geworden.» Seit dem Jahre 2015, als ein Böller nachträglich noch explodierte, während Menschen bereits am Scheiterhaufen grillierten, sei es zu keinen solchen Vorfällen mehr gekommen. «Ein Verbot drängt sich deshalb nicht auf.»

In einer Email, die von Matt auch an ZüriToday sendete, bekundet dieser seine Mühe mit Rykarts Antwort. Er bezieht sich auf eine frühere Antwort der Stadträtin aus dem Jahre 2018, als von Matt schon einmal auf das Thema Böller am Sechseläuten aufmerksam machte. Damals hatte Rykart geschrieben, dass der Sicherheitsabstand zwischen Böller und Menschen zirka 45 Meter betrage. Von Matt glaubt aber zu wissen, dass die Knallpetarden, welche 2021 (drei Jahre nach Rykarts Antwort) zum Einsatz kamen, mindestens 80 Meter Abstand verlangen.

Zürcher Behörden sind für Böögg im Jahre 2021 nicht verantwortlich

Die 35 Meter Differenz scheinen von Matt Sorgen zu machen – er sieht vor allem den «Schutz der Unversehrtheit des Menschen» gefährdet. Dabei bezieht er sich auf die Bundesverfassung: «Diese gewährleistet den Schutz der Unversehrtheit gemäss Artikel 10, Absatz 2.» Kinder und Jugendliche hätten gemäss Artikel 11, Absatz 1, gar Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit.

In diesem Punkt relevant: 2021 fand das Sechseläuten nicht in Zürich, sondern coronabedingt in der Schöllenschlucht im Kanton Uri statt. Rykart verweist in ihrer neuesten Antwort denn auch auf diesen Fakt: «Die Bööggverbrennung in der Schöllenschlucht unterlag den zuständigen Bewilligungsbehörden des Kantons Uri.» Die Verantwortung liege folglich nicht bei den Zürcher Behörden, falls durch mangelnden Sicherheitsabstand jemand zu Schaden gekommen wäre.

Eltern sollen über Mindestabstand öffentlich informiert werden

Von der Vorsteherin des Sicherheitsdepartement hat von Matt nun eine Antwort erhalten – eine weitere Antwort erwartet er von den Organisatoren des Sechseläutens. An Victor Rosser, der im Vorstand des Zentralkomitees der Zünfte Zürichs (ZZZ) sitzt, wendet er sich folgendermassen: «Ich bitte Sie, mit umfassender Transparenz Auskunft über die am nächsten Sechseläuten vorgesehenen Knallpetarden samt Anzahl, Kategorie und dem jeweiligen minimalen Sicherheitsabstand zu erteilen.»

Das ZZZ habe seine Verantwortung gegenüber dem Wohlergehen von Kindern und Erwachsenen wahrzunehmen, so von Matt weiter. Die Auskunft sei öffentlich zu kommunizieren, insbesondere auch zuhanden von Erziehungsberechtigten, «damit diese ihren Kindern den Aufenthalt in einem sicheren Abstand gewährleisten können». Ob das ZZZ bis Montagabend Stellung dazu nehmen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jetzt schon: Die Böögg-Angelegenheit ist um ein Kapitel reicher geworden.

veröffentlicht: 24. April 2022 06:48
aktualisiert: 24. April 2022 09:41
Quelle: ZüriToday

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