Bislang durften Mobilfunkantennen nicht auf Zürcher Schulhäusern, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Spielplätzen sowie Grundstücken in deren direkter Nachbarschaft installiert werden. Mit dieser Regelung aus dem Oktober 2002 ist nun Schluss. Wie der Stadtrat mitteilt, wird das Moratorium für den Bau von Handy-Antennen auf städtischen Gebäuden komplett aufgehoben.
Das Moratorium wurde ursprünglich ausgesprochen, weil noch nicht ausreichend erforscht war, ob die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen gesundheitliche Auswirkungen hat. Aktuelle Studien zeigten aber, dass die geltenden Anlagegrenzwerte ausreichend vor der Belastung von Mobilfunkanlagen schützen, schreibt der Stadtrat.
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Mit der Aufhebung des Moratoriums können nun weitere städtische Liegenschaften für die Installation von 5G-Antennen genutzt werden, sofern der Standort geeignet ist. Es muss dabei laut Mitteilung ein Nachweis erbracht werden, dass die Belastungssituation der Mobilfunkstrahlung in der Umgebung der Liegenschaft durch die neue Mobilfunkanlage optimiert wird. Jeder Antennenstandort werde individuell bewertet.
(osc)