Beschuldigter Nr. 4

Vincenz-Prozess: Angeklagter an Covid erkrankt

· Online seit 24.01.2022, 16:04 Uhr
Corona-Fall im Prozess gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Einer der Angeklagten ist an Covid erkrankt. Der Prozess soll dennoch wie vorgesehen am Dienstag starten.
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Morgen Dienstag startet im Zürcher Volkshaus der mit Spannung erwartete Prozess gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz und sechs Mitangeklagte. Nun ist eingetroffen, wovon sich die Verfahrensleitung fürchtete: Einer der Angeklagten ist an Covid erkrankt. Dies bestätigt der Medienverantwortliche des Zürcher Bezirksgerichts, Patrick Strub, gegenüber TeleZüri.

Der Prozess startet dennoch wie vorgesehen morgen Dienstag. Laut Strub erzielte man mit dem erkrankten Angeklagten und dessen Verteidiger eine Einigung. Anstelle eines früheren Zeitpunkts wird er nun am letzten Verhandlungstag befragt. Es ist dies der 9. Februar.

Beim Betroffenen handelt es sich um den «Beschuldigten Nummer 4». Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, dass er an fragwürdigen Firmendeals beteiligt war. Gemäss Anklageschrift fordert sie für ihn zwei Jahre Gefängnis bedingt.

Betrugsvorwurf gegen Vincenz und Kollegen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Bankchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker unter anderem Betrug vor, fünf weiteren Beschuldigten Beihilfe dazu.

Die Staatsanwaltschaft fordert für die beiden Hauptangeklagten unbedingte Freiheitsstrafen von je sechs Jahren. Vincenz und Stocker hatten schon vor dem Prozess zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Fall dreht sich um Geschäftliches und Privates. So wirft die Staatsanwaltschaft Vincenz und Stocker vor, einen unrechtmässigen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen zu haben. Vincenz soll davon 9, Stocker 16 Millionen Franken erhalten haben.

Weitere unrechtmässige Vorteile in Höhe von 22,5 Millionen Franken hätten sich die beiden zudem versprechen lassen, ohne dass diese Pläne dann umgesetzt worden seien.

Schattenbeteiligungen an Firmen

Vincenz und Stocker sollen die Raiffeisengruppe und weitere Finanzunternehmen, die sie führten und berieten, so beeinflusst haben, dass diese andere Firmen aufkauften - und zwar Firmen, an denen sie sich heimlich privat beteiligt hatten, wie es in der Anklage heisst. Dank diesen Schattenbeteiligungen hätten die beiden bei der Übernahme Gewinne erzielen können.

Vincenz und Stocker hätten damit gegenüber der Raiffeisengruppe und ihren weiteren Finanzunternehmen «ihre Rechenschaftspflicht in täuschender Weise nicht erfüllt», heisst es in der 364 Seiten umfassenden Anklage. Gemäss dieser sollen die Beschuldigten bewusst zusammengearbeitet haben, um sich Vorteile zu verschaffen.

Private Vergnügen auf Spesenkonto

Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und Stocker im Weiteren vor, dass sie sich über die Spesenkonti ihrer Unternehmen private Auslagen finanzieren liessen.

So soll etwa der Raiffeisenboss seiner Bank Besuche in Cabarets und Kontaktbars mit Kosten von etwas über 200'000 Franken als Geschäftsspesen verbucht haben. Die Anklage listet 18 Etablissements in der ganzen Schweiz auf, 120 Besuche mit Auslagen zwischen 44 und 6000 Franken sind aufgeführt.

Auch die Kosten für private Reisen (250'000 Franken) und eine Rechnung für die Reparatur eines Hotelzimmers (3778 Franken), die nach einem Beziehungsstreit notwendig wurde, soll der heute 65-Jährige unter anderem seiner Raiffeisengruppe auferlegt haben.

Während die Hauptbeschuldigten zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren verurteilt werden sollen, beantragt die Staatsanwaltschaft für die weiteren Beschuldigten Strafen, die von einer bedingten Geldstrafe bis zu einer teilbedingten Strafe von zweieinhalb Jahren reichen.

(red/sda)

veröffentlicht: 24. Januar 2022 16:04
aktualisiert: 24. Januar 2022 16:04
Quelle: TeleZüri

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