Sozialhilfe

Stadt Zürich: Wirtschaftliche Basishilfe scheitert an Frist

04.02.2022, 20:40 Uhr
· Online seit 04.02.2022, 17:09 Uhr
Wegen einer verpassten Rekursfrist kann die Stadt Zürich ihr umstrittenes Projekt der wirtschaftlichen Basishilfe für Sans Papiers und andere Ausländergruppen definitiv nicht weiterführen. Die Basis-Hilfe ist so Geschichte und zwar wegen eines Fehlers der Verwaltung. Der entsprechende Brief ging zu spät auf die Post.

Quelle: TeleZüri

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Der Zürcher Stadtrat kündigte am 20. Dezember vergangenen Jahres an, den negativen Entscheid des Bezirksrats zur wirtschaftlichen Basishilfe beim Regierungsrat anzufechten. Daraus wird jetzt aber nichts. Die Stadtkanzlei hat die Rekursschrift nicht rechtzeitig abgeschickt, wie der Stadtrat am Freitagnachmittag mitteilte. Offenbar habe der Postdienstmitarbeiter gedacht, mit dem Rekurscouvert stimme etwas nicht und ihn deswegen zurück auf den Schreibtisch der zuständigen Mitarbeiterin gelegt. Nur war die leider zu dem Zeitpunkt im Homeoffice. 

Der Stadtrat sieht sich laut Mitteilung nun gezwungen, den Rekurs zurückzuziehen und «bedauert diesen Schritt ausserordentlich». Die Leiterin der Stadtkanzlei, Stadtschreiberin Claudia Cuche-Curti, übernehme die Verantwortung für die verpasste Frist. Was passiert ist, ist richtig peinlich, wie Cuche-Curti gegenüber TeleZüri zugibt. Sie habe Abklärungen zum genauen Hergang und zu den Versandprozessen in der Stadtkanzlei in Auftrag gegeben. Wie am 10. Dezember bekannt wurde, entschied der Bezirksrat nach einer Beschwerde der FDP, dass die wirtschaftliche Basishilfe gegen ausländerrechtliche Bestimmungen des Bundes verstosse. Der Stadtratsbeschluss zur Finanzierung des Pilotprojekts wurde dadurch aufgehoben.

Projekt verstösst gegen übergeordnetes Recht

Kern des Streits sind gesetzliche Bestimmungen, gemäss denen der Bezug von regulärer Sozialhilfe bei Ausländern zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz führen kann. Gegner des Projekts werfen dem Stadtrat vor, diese Bestimmungen gezielt umgehen zu wollen, was widerrechtlich sei. Der Stadtrat hingegen hält ein solches Angebot für unabdingbar, um extreme Formen der Armut zu verhindern. Gerade während der Corona-Pandemie seien zahlreiche Menschen, die bereits vorher in wirtschaftlich prekärer Situation lebten, in die Armut abgerutscht.

Nach dem negativen Entscheid des Bezirksrats hat die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde angekündigt, das Projekt für die Dauer des Rechtsstreits anstelle der Stadt zu finanzieren. Ob und wie das Projekt nun nach der neusten Entwicklung fortgeführt werden kann, ist derzeit nicht bekannt. Gespräche zwischen den beteiligten Organisationen seien am Laufen. Gemäss Mitteilung des Stadtrats soll nächste Woche darüber genau informiert werden.

Mehr dazu erfährst du im Video oben von TeleZüri. 

(sda/sib)

veröffentlicht: 4. Februar 2022 17:09
aktualisiert: 4. Februar 2022 20:40
Quelle: sda / TeleZüri

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