Parat am Wahlsonntag

So wählst du richtig – und so nicht

09.02.2022, 09:18 Uhr
· Online seit 07.02.2022, 11:15 Uhr
Am 13. Februar 2022 wählt Zürich Parlament, Regierung und Stadtpräsidium für die kommenden vier Jahre. Wir erklären dir, wie du an der Wahl teilnimmst und welche Fehler du vermeiden solltest.
Anzeige

Am 13. Februar 2022 ist Wahl- und Abstimmungssonntag. Neben den nationalen Abstimmungen über die Stempelabgabe, das neue Mediengesetz, das Tierversuchsverbot und das Tabakwerbeverbot stehen in der Stadt Zürich vor allem die Neuwahl von Stadtrat, Gemeinderat und Stadtpräsidium auf dem Programm. Um dir die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern, haben wir dir eine Anleitung zusammengestellt.

Du hast drei Möglichkeiten, deine Stimme abzugeben: per Post, durch die persönliche Stimmabgabe an der Urne oder mit einer Stellvertretung.

Stimmabgabe per Post

Garantiert ist deine briefliche Stimmabgabe, wenn du spätestens am Dienstag vor dem Urnengang - also am 8. Februar - die Unterlagen der Post übergibst. Achte darauf, dass der Postbriefkasten an diesem Tag noch geleert wird.

Bis spätestens Sonntagmorgen (7 Uhr) vor dem Urnengang kannst du dein Antwortkuvert auch in den Briefkasten des Stadthauses beim Haupteingang (Stadthausquai 17) werfen.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

In der Woche (Mittwoch bis Freitag) vor dem Wahlwochenende ist die persönliche Stimmabgabe im Kreisbüro deines Wahlkreises während der Schalteröffnungszeiten möglich. Die Öffnungszeiten und Adressen findest du unter stadt-zuerich.ch/kreisbuero (Im Wahlkreis 12 zusätzlich bei der Kreisschulbehörde Schwamendingen, Schwamendingerplatz 1, Mi–Fr 9.30–11.30 Uhr, Do zusätzlich 16.30–18.30 Uhr).

Am Wahlwochenende kannst du am Samstag von 7 bis 17 Uhr und am Sonntag von 7 bis 12 Uhr im Stadthaus wählen.

Am Sonntag von 10 bis 12 Uhr kannst du die Stimmlokale deines Wahlkreises benutzen. Die Adressen der Stimmlokale findest du auf dem Stimmrechtsausweis oder online mit Lageplan.

Stellvertretende Stimmabgabe

Du kannst dich auch durch eine Person an der Urne vertreten lassen.

Voraussetzungen:

  • Deine Stellvertretung muss stimm- und wahlberechtigt sein und ihren Stimmrechtsausweis vorzeigen. Bei der Stimmabgabe im Stadthaus spielt es keine Rolle, in welchem Wahlkreis du stimmberechtigt bist; in den Stimmlokalen in den Wahlkreisen muss deine Stellvertretung im gleichen Wahlkreis stimmberechtigt sein.
  • Deinen eigenen Stimmrechtsausweis hast du unterzeichnet. Damit bestätigst du, dass du mit einer Vertretung einverstanden sind.

Die stellvertretende Stimmabgabe ist gleichzeitig für zwei andere Personen möglich.

Alle Infos zu den Zürcher Wahlen 2022 findest du hier.

Wahlanleitung Gemeinderat

So weit so gut. Doch wie wähle ich eigentlich?

Die Stadt Zürich ist in neun Wahlkreise aufgeteilt. Du erhältst per Post alle Wahlzettel der Parteien und Gruppierungen, die in deinem Wahlkreis Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt haben. Oben auf jedem Wahlzettel siehst du, welche Partei oder Gruppierung diesen eingereicht hat. Darunter sind ihre Kandidatinnen und Kandidaten aufgelistet.

Die Sitze im Parlament werden zunächst auf die Parteien und danach auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Mit deiner Wahl gibst du nicht nur einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine Stimme (Kandidatenstimme), sondern auch deren oder dessen Partei (Parteistimme).

Wähle einen der Wahlzettel aus. Nun hast du folgende Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Wahlzettel unverändert lassen

Du wählst damit alle vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten auf diesem Wahlzettel und gibst dieser Partei oder Gruppierung alle Parteistimmen.

Möglichkeit 2: Wahlzettel ändern

  • Passe den von dir gewählten Wahlzettel von Hand an.
  • Dein Wahlzettel darf nicht mehr Namen als Zeilen enthalten.
  • Schreibe Vor- und Nachnamen gut lesbar.
  • Wiederholungszeichen sind ungültig.

So kannst du deinen Wahlzettel ändern:

Wahlanleitung Stadtrat und Stadtpräsidium

Die 9 Mitglieder des Stadtrats und das Stadtpräsidium werden alle vier Jahre gewählt.

Du erhältst einen leeren Wahlzettel, auf dem du im oberen Teil (A.) die Mitglieder des Stadtrats und im unteren Teil (B.) das Stadtpräsidium wählen kannst.

Du musst den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen. Du kannst jede Person wählen, die in der Stadt Zürich stimmberechtigt ist. Bitte bezeichne die Personen, die du wählen möchtest, eindeutig. Du kannst z. B. Parteizugehörigkeit, Jahrgang, Beruf oder Wohnort anführen.

Eine Übersicht der offiziell angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten findest du auf dem Beiblatt zum Wahlzettel in deinen Unterlagen oder auf der städtischen Webseite.

A. Wahl der Mitglieder des Stadtrats

Du kannst höchstens 9 Personen in den Stadtrat wählen, wobei du jede Person nur einmal aufführen darfst. Deine Stimme für die Mitglieder des Stadtrats ist auch dann gültig, wenn du im unteren Teil (B.) keine Person als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsidenten wählst.

B. Wahl des Stadtpräsidiums

Du kannst nur eine Person für das Stadtpräsidium wählen. Deine Stimme für die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten ist nur gültig, wenn du diese Person auch oben (A.) als Mitglied des Stadtrats aufgeführt hast.

veröffentlicht: 7. Februar 2022 11:15
aktualisiert: 9. Februar 2022 09:18
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch