Rekursfrist für Abdeckung von «Mohrenkopf»-Inschrift läuft noch
Die Stadt korrigierte am Freitag mit einer Mitteilung eine Äusserung, die Mauch an der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch gemacht hatte.
Stadt braucht Bewilligung für Abdeckung
Der Stadtrat will die Inschriften «Zum Mohrenkopf» am Neumarkt 13 und «Zum Mohrentanz» an der Niederdorfstrasse 29 abdecken lassen. Weil die Gebäude unter Schutz stehen, braucht die Stadt dafür eine Bewilligung.
Die Baubewilligung sei zwar erteilt worden, es sei jedoch ein Rekurs dagegen eingereicht worden, hatte die Stadtpräsidentin im Gemeinderat gesagt. Die Bewilligung sei deshalb noch nicht rechtskräftig.
Bislang kein Rekurs – Frist läuft noch
Laut der Mitteilung von Freitag war dies nicht korrekt. Richtig ist, dass bis 23. Juni kein Rekurs eingegangen ist, und dass die Rekursfrist zu dem Bauentscheid der Bausektion des Stadtrats vom 31. Mai 2022 noch läuft.
(sda/lol)