Weniger Beschwerden, dafür spezielle Fälle

Ombudsstelle Zürich muss Streit um Tierarztrechnung schlichten

· Online seit 05.05.2022, 12:12 Uhr
Die Zahl der bei der kantonalen Ombudsstelle eingegangenen Fälle ist 2021 zum vierten Mal in Folge leicht gesunken. Die Coronapandemie sorgte für einen teilweise gereizten Umgangston der Beschwerden. Besonders kurios: Ein Beispiel einer nicht bezahlte Tierarztrechnung.
Anzeige

754 Fälle sind bei der Ombudsstelle des Kantons Zürich im vergangenen Jahr neu eingegangen, wie es in dem am Donnerstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 heisst. 2020 wurden 774 neue Fälle verzeichnet.

Auch im zweiten Jahr der Coronapandemie hatten viele Eingaben inhaltlich mit dieser zu tun. Zu den Dauerbrennern gehörten etwa die Maskenpflicht an Schulen und Härtefallgesuche von Unternehmen.

Neben den üblichen Fallkategorien wie etwa Beschwerden von kantonalen Angestellten oder solche gegen den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) befassten sich die Mitarbeitenden der Ombudsstelle auch im vergangenen Jahr oft mit eher speziellen Fällen.

Streit um Tierarztrechnung

So beschwerte sich etwa der Halter einer Katze darüber, dass er vom Veterinäramt dazu aufgefordert wurde, sein Haustier zu einer Untersuchung beim Tierarzt zu bringen, weil jemand dem Amt gemeldet hatte, die Katze hätte eine Entzündung am linken Auge.

Der Tierarzt bescheinigte der mit mehr als 16 Jahren durchaus betagten Hauskatze jedoch beste Gesundheit. Sie sei gut genährt und ausgezeichnet gepflegt, beide Augen würden den Beginn des Grauen Stars aufweisen, was aber nicht weiter schlimm sei.

Katzenhalter wollte Rechnung nicht bezahlen

Für das Veterinäramt wäre der Fall damit erledigt gewesen - der Katzenhalter aber wollte die Rechnung über 95 Franken für den aus seiner Sicht völlig unnötigen Tierarztbesuch nicht bezahlen und schickte sie dem Amt - welches ebenfalls nicht bezahlen wollte.

Die eingeschaltete Ombudsstelle vermittelte in dem Fall. Mit dem Ergebnis, dass das Veterinäramt die Rechnung doch übernehmen musste. Es hätte den Tierhalter nämlich statt in eine normale Tierarztpraxis auch zu einer amtstierärztlichen Beurteilung schicken können. Dann hätte der Halter aufgrund des tadellosen Zustand seines Tiers nämlich keine Rechnung erhalten.

(sda)

veröffentlicht: 5. Mai 2022 12:12
aktualisiert: 5. Mai 2022 12:12
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch