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Neues Beiblatt informiert bei Wahlen über Kandidierende

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Neues Beiblatt informiert bei Wahlen über Kandidierende

· Online seit 14.03.2022, 11:49 Uhr
Bei Majorzwahlen im Kanton Zürich sollen die Stimmberechtigten künftig auf einem Beiblatt darüber informiert werden müssen, wer überhaupt kandidiert. Der Kantonsrat hat dieser neuen Regelung am Montag gegen den Widerstand der SVP zugestimmt.
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Die Einführung eines obligatorischen Beiblatts bei Majorzwahlen wurde im Rahmen einer Revision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) beraten.

Bei Wahlen auf kommunaler Ebene, also etwa bei Gemeinderats- oder Stadtratswahlen, konnte den Wahlunterlagen bereits bisher ein Beiblatt mit Informationen zu den Kandidierenden beigefügt werden. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Bei Majorzwahlen auf kantonaler Ebene, also bei Regierungsrats- und Ständeratswahlen, wird hingegen kein Beiblatt erstellt.

Gegner kritisieren unnötigen Aufwand

Gegen eine Pflicht zur Erstellung von Beiblättern sprach sich die SVP aus. «Gerade in kleinen Gemeinden generiert das nur unnötige Kosten», sagte Christina Zurfluh Fraefel (SVP, Wädenswil).

Ebenfalls kritisiert wurde der Umstand, dass Kandidierende, die sich erst sehr spät für eine Kandidatur entscheiden, und deshalb auf einem Beiblatt nicht aufgeführt sind, einen Nachteil hätten.

Für eine Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte überwogen jedoch die Vorteile einer Beiblatt-Pflicht. Die Stimmberechtigten würden nämlich häufig gar nicht wissen, wer überhaupt kandidiere. Zudem sorge ein Beiblatt für eine gewisse Fairness. «Auch wer sich keinen teuren Wahlkampf leisten kann, erhält so ein Mindestmass an Aufmerksamkeit», sagte Sonja Gehrig (GLP, Urdorf).

Der Regierungsrat verzichtete in seiner Vorlage zuhanden der vorberatenden Kommission auf Beiblätter bei Regierungsrats- und Ständeratswahlen. «Wer für den Regierungsrat oder den Ständerat kandidiert, hat bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad und braucht deshalb kein Beiblatt», sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP).

Mit 121 zur 44 Stimmen sprach sich der Kantonsrat deutlich für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus, die eine Beiblatt-Pflicht forderte.

Bisherigen werden gesondert aufgeführt

Ebenfalls für längere Diskussionen sorgte die Frage, ob Bisherige auf den Beiblättern speziell hervorgehoben werden sollen oder nicht. Die AL forderte mit einem Antrag, dass alle Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden sollen. Bisherige Amtsinhaber sollen dabei als solche gekennzeichnet werden.

Eine knappe Mehrheit des Rats sprach sich jedoch für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus, der vorsieht, die Bisherigen gesondert vor allen übrigen Kandidierenden aufzulisten.

Die Vorlage wird nun für die zweite Lesung vorbereitet. Der Kantonsrat wird an einer seiner nächsten Sitzungen die Schlussabstimmung durchführen. Erstmals gelten sollen die neuen Regelungen voraussichtlich bei den kantonalen Wahlen 2023.

(sda)

veröffentlicht: 14. März 2022 11:49
aktualisiert: 14. März 2022 11:49
Quelle: ZüriToday

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