· Online seit 26.08.2024, 11:03 Uhr
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Die GLP reichte die Motion ein, weil die vertrauliche Geburt nicht in allen Spitälern im Angebot ist. Der Kanton müsse den Spitälern Vorgaben machen und Unklarheiten regeln, fand sie. Wichtig sei auch eine Aufklärungskampagne, damit alle Betroffenen informiert seien.
Die Ratsmehrheit fand jedoch, dass es für die vertrauliche Geburt kein Gesetz brauche. Die Angebote seien einfach zu finden und würden funktionieren. Zudem gebe es pro Jahr nur einen oder zwei Fälle. Bei der vertraulichen Geburt erhält die Frau im Spital ein Pseudonym. Das Spital behandelt die Personalien vertraulich, meldet sie aber den Zivilstandsbehörden.
(sda)
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