Feuerwerksverbot

Im Kanton Zürich ist das Himmelsfeuer Sache der Gemeinden

· Online seit 26.07.2022, 13:39 Uhr
Uster, Dietikon, Bülach und viele andere mehr: Im Kanton Zürich haben in den letzten Tagen zahlreiche Gemeinden und Städte selbständig ein Feuerwerksverbot beschlossen. Unkomplizierter geht es nicht. Denn der Kanton selber darf kein Feuerwerksverbot verhängen.
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Es erinnert etwas an die Corona-Pandemie und die «Kompetenz der Kantone»: Statt dass eine übergeordnete Ebene Massnahmen verhängt, beschliessen diese alle für sich selber, mit entsprechendem Aufwand und entsprechender Verwirrungsgefahr bei der Bevölkerung.

Im Fall des Feuerwerksverbotes für den 1. August ist dies im Kanton Zürich jedoch nicht anders möglich. Grund dafür ist die «Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz».

Der Kanton ist nur für die Wälder zuständig

In Paragraf 18 steht zwar geschrieben, dass «bei Dürre und grosser Trockenheit allgemein verboten werden kann, Feuerwerk abzubrennen und offenes Feuer zu entzünden». Der Kanton ist jedoch nur für die Wälder und die Flächen in der Nähe von Wäldern zuständig. Dort sind Feuerwerk und offene Feuer auch bereits verboten.

Für das restliche Gebiet, auch die Siedlungsflächen, sind jedoch die Städte und Gemeinden selber zuständig. Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass diese am besten wissen, welche Massnahmen zum Brandschutz auf ihrem Territorium aktuell notwendig sind.

Andere Kantone, andere Sitten

In anderen Kantonen ist der Brandschutz anders geregelt. Dort können Kantonsregierungen auf dem ganzen Kantonsgebiet Feuerwerksverbote verhängen, etwa im Nachbarkanton Schaffhausen.

(sda/joe)

veröffentlicht: 26. Juli 2022 13:39
aktualisiert: 26. Juli 2022 13:39
Quelle: ZüriToday

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