Erpressungsanschläge

Gericht verurteilt 27-Jährigen zu 15 Monaten Freiheitsstrafe

05.05.2022, 13:21 Uhr
· Online seit 05.05.2022, 13:18 Uhr
Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Er liess bei einem Restaurant und einem Ladengeschäft mehrfach Scheiben einschlagen, um den Besitzer zur Aufgabe des Betriebs zu bewegen. Ziel: Einen Ort für illegale Sportwetten schaffen.
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Dem zur Zeit arbeitslosen Mann wurde vorgeworfen, andere Personen damit beauftragt zu haben, bei einem Restaurant und einem Optikergeschäft in der Stadt Zürich Scheiben einzuschlagen. In einem Fall soll er auch gleich selber zur Tat geschritten sein. Die Vorfälle ereigneten sich von Dezember 2019 bis März 2020. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf mehr als 26'000 Franken.

Ort für illegale Sportwetten

Der Beschuldigte soll dabei im Auftrag eines Bekannten gehandelt haben, der mit den Attacken die Betreiber des Restaurants und des Geschäfts zur Aufgabe zwingen wollte. Anschliessend wollte dieser die Lokale selber mieten, um dort eine Sportbar, beziehungsweise einen Kiosk zu betreiben. In Tat und Wahrheit hätten dort laut Anklageschrift jedoch illegale Sportwetten angeboten werden sollen.

Dafür verhängt das Gericht nun eine teilbedingte Freiheitstrafe von 15 Monaten. Die Hälfte der Strafe muss der Verurteilte absitzen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt, wie die Richterin bei der Urteilseröffnung sagte. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Staatsanwaltschaft wollte volle 15 Monate Haft

Der zuständige Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten beantragt, die vollzogen werden soll. Bewährung sei nicht möglich, da der Beschuldigte bereits vorbestraft und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden war.

Die Verteidigerin des Beschuldigten hingegen hatte argumentiert, ihren Mandaten zwar wegen Sachbeschädigung, nicht aber wegen Nötigung schuldig zu sprechen. Dafür sei er mit einer bedingten Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der mutmassliche Auftraggeber der Anschläge wird sich zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen.

veröffentlicht: 5. Mai 2022 13:18
aktualisiert: 5. Mai 2022 13:21
Quelle: ZüriToday

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