Geflüchtete sollen in der Stadt Zürich einfacher arbeiten können
Die zeitlich begrenzte Anlaufstelle für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen soll sich «insbesondere» an Personen mit Aufenthaltsstatus S richten. Geflüchtete aus der Ukraine machen zurzeit die einzige Gruppe mit diesem Status aus.
Oft seien Geflüchtete qualifiziert, könnten dies allerdings nicht oder nur schwierig beweisen, wenn sie in der Schweiz ankommen, sagte Markus Baumann (GLP). Momentan sei es etwa schwierig, entsprechende Unterlagen aus der Ukraine zu bekommen.
Der Rat stimmte dem GLP-Postulat mit 105 zu einer Stimme bei acht Enthaltungen zu.
Das zweite GLP-Postulat will eine Jobplattform schaffen für Arbeitgeber, die dort in Fremdsprachen ihre Angebote platzieren können. Damit sollen geflüchtete Menschen mit Arbeitserlaubnis angesprochen werden. Das Postulat richtete sich vor einer Textänderung nur an Personen mit Status S. Das veränderte Postulat wurde mit 86 Ja- zu 29 Nein-Stimmen angenommen.
Drittes GLP-Postulat abgelehnt
Ein drittes GLP-Postulat, das Ausbildungsmassnahmen für Menschen bis 25 Jahre mit einem S-Status forderte, wurde mit 64 zu 52 Stimmen abgelehnt. Die linke Ratsseite störte sich daran, dass die Ausbildungsangebote nicht für alle junge Geflüchteten gelten sollen.
Alan David Sangines (SP) sagte etwa, junge Geflüchtete aus der Ukraine hätten Zugang zu allen bestehenden Bildungsangeboten in diesem Bereich. Nun soll ein Exklusivangebot geschaffen werden, das etwa Menschen mit Status F, wie beispielsweise aus Syrien oder Afghanistan, ausschliesse. Die Programme, die diesen Menschen offenstünden, seien zurzeit sehr voll.
Seine Partei wolle in der nächsten Legislatur ein Postulat lancieren, das alle jungen Geflüchteten einschliesse.